394634-2023 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 124/2023 30/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Frankfurt
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Latocha, Eva
E-Mail: vergabeabteilung@kgu.de
Telefon: +49 6963010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Prozess digitale Einstllung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 33 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier rd. 46.000 stationäre sowie rd. 482.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches
Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 7.500 Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den Wirtschaftsdiensten tätig. Alle Bereiche befinden sich in Frankfurt an einem Standort.
In 2023 strebt das Dezernat Personal eine zügige digitale Transformation der Kernprozesse an. Im Fokus steht dabei zunächst der komplexe und zeitintensive Einstellungsprozess, der für eine verlässliche Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentlicher Faktor spielt.
Zu realisieren sind ganzheitliche End-to-end Prozesse. Neben der Reduzierung von Medienbrüchen müssen verschiedene Systembrüche zusammengeführt und ggf. fehlende Systemfunktionalitäten (Features) implementiert werden.
Das Projekt ist vom Vorstand als Stakeholder initiiert und wird aus der Abteilung HR-Systeme und Zeitwirtschaft heraus gesteuert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket, 48450000 Softwarepaket für Zeiterfassung und Personalverwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Frankfurt ist mit den 33 Fachkliniken und klinisch theoretischen Instituten der universitäre Maximalversorger für Frankfurt und das Rhein-Main-Gebiet. Jährlich werden hier rd. 46.000 stationäre sowie rd. 482.000 ambulante Patientinnen und Patienten behandelt. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau. Insgesamt sind am Universitätsklinikum Frankfurt mehr als 7.500 Beschäftigte in der Krankenversorgung, in Lehre und Forschung sowie in der Administration und in den Wirtschaftsdiensten tätig. Alle Bereiche befinden sich in Frankfurt an einem Standort.
In 2023 strebt das Dezernat Personal eine zügige digitale Transformation der Kernprozesse an. Im Fokus steht dabei zunächst der komplexe und zeitintensive Einstellungsprozess, der für eine verlässliche Personalgewinnung in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentlicher Faktor spielt.
Zu realisieren sind ganzheitliche End-to-end Prozesse. Neben der Reduzierung von Medienbrüchen müssen verschiedene Systembrüche zusammengeführt und ggf. fehlende Systemfunktionalitäten (Features) implementiert werden.
Das Projekt ist vom Vorstand als Stakeholder initiiert und wird aus der Abteilung HR-Systeme und Zeitwirtschaft heraus gesteuert
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Laufzeit des Auftrages beträgt in Summe 60 Monate. Ab Vertragsbeginn sind die ersten max. 6 Monate als eine Phase des Proof of Concept anzusehen. Nach erfolgreichem Abschluss des Proof of Concept wird die Lösung für weitere 54 Monate in die allgemeine Betriebsorganisation überführt und genutzt. (6+54=60)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 084-252182
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Prozess digitale Einstllung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Aufhebung gem. §63 I Nr. 3 VgV.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
27/06/2023