Beschreibung der Beschaffung
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, bestehen umfangreiche Anforderungen an die administrative Umsetzung des Förderprogramms. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben nach den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Der vom Auftraggeber BMVI (AG) beauftragte Projektträger (AN) führt die Förderverfahren in seinem Leistungsgebiet in der Funktion einer Bewilligungsbehörde eigenverantwortlich durch und unterstützt den AG in allen Phasen der Programmadministration durch die Bereitstellung von Informationen über die Förderung, durch Expertise über förderrelevante Fragen und die Übernahme von förderrelevanten Aufgaben. Alle im Rahmen der Bearbeitung erstellten Unterlagen und Dokumentationen sind dem AG auf Anfrage jederzeit zur Verfügung zu stellen. Der AG behält sich vor, die Antragsbearbeitung und -entscheidung nachzuprüfen bzw. durch Dritte (beispielsweise Wirtschaftsprüfer) nachprüfen zu lassen.
Der AN hat neben dem neuen „Graue-Flecken-Programm“ alle laufenden Vorgänge des bisherigen Breitbandförderprogramms ab dem 1.1.2022 weiterzuführen und vorher sukzessive von der bisherigen Bewilligungsbehörde (aktueller Projektträger) zu übernehmen.
Entsprechend der beabsichtigten Beleihung und Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel ist der AN für die selbstständige Betreuung aller Förderprojekte in seinem Leistungsgebiet verantwortlich und wird gemäß § 44 III BHO der Aufsicht des BMVI unterliegen.
Die Leistungen umfassen insbesondere:
— Beratung von (potentiellen) Antragstellern,
— Konzeption und Durchführung bedarfsgerechter Workshops mit dem Beratungsschwerpunkt Breitbandförderung des Bundes,
— Einrichtung einer Koordinierungsgruppe der AN der Leistungsgebiete A und B (Die Koordinierungsgruppe hat die Aufgabe, eine einheitliche Praxis in wesentlichen Aspekten der Projektträgerschaft sicherzustellen.),
— Durchführung von Markterkundungsverfahren,
— Bearbeitung von Förderanträgen (u. a. Antragsprüfung, Bewilligung, Angebotsprüfung, Verwendungsnachweisprüfung),
— Bereitstellung und bedarfsgerechte Weiterentwichlung einer Onlineplattform zur Bearbeitung aller förderrelevanten Vorgänge mit Berichtsfunktionen,
— Unterstützung des AG bei der Fortentwicklung und Verbesserung der Förderverfahren,
— Zuarbeiten zu Anfragen und zu Beiträgen zum Förderverfahren,
— Berichterstattung,
— jährliche Evaluationen,
— Berichte zu Messungen,
— Erfolgskontrolle,
— Projektmanagement.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.