VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
In diesem Jahr sind große Neuobjekte (ca. 1500 Sollplätze) zu erwarten, plus diverse kleinere Objekte. Sollten die E-Geräte nicht zum 01.07.2023 abgerufen werden können, können die Objekte, die zwischen dem 01.07.2023 und dem Termin des Lieferbeginns ausgestattet werden müssten, nicht ausgestattet und somit auch nicht belegt werden. Dies könnte zu einem massiven Engpass in der Sollplatzkapazität führen.Zusätzlich könnten auch defekte Geräte nicht zeitnah ersetzt werden. Dies könnte zu starken Engpässen in den Bestandsobjekten führen.
Bei einer einmonatigen Verzögerung fehlen laut Kostenschätzung im Schnitt ca. 80-90 Geräte. Der Wegfall der E-Geräte ab dem 01.07.2023 würde die Situation eskalieren und wir könnten eine ausreichende Ausstattung der Sollplätze nicht mehr garantieren.