Übernahme und Verwertung von Sperrmüll und sortierfähigem Gewerbeabfall nach Bedarf
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2020-005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem auf Ihren derzeit 12 Recyclinghöfen, als auch im Holsystem. Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung ist Sperrmüll dem Abfallschlüssel 20 0307 zuzuordnen.
Die Sammlung des Sperrmülls in Hamburg erfolgt in Pressfahrzeugen (Herkunft: Haushalte/Wohnungen direkt, Holsystem) sowie in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern (Herkunft: Recyclinghöfe, Bringsystem). Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2021Ende: 31/12/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 187-451130
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: OV-RV 2020-005
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 21/09/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH
Postanschrift: Hörstener Straße 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 1,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde - Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde (Abtlg. 42)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden; mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Handelskammer Hamburg
Postanschrift: Adolphsplatz 1
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 29/07/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) erfasst Sperrmüll und sortierfähige Gewerbeabfälle sowohl im Bringsystem auf Ihren derzeit 12 Recyclinghöfen, als auch im Holsystem. Gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung ist Sperrmüll dem Abfallschlüssel 20 0307 zuzuordnen.
Die Sammlung des Sperrmülls in Hamburg erfolgt in Pressfahrzeugen (Herkunft: Haushalte/Wohnungen direkt, Holsystem) sowie in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern (Herkunft: Recyclinghöfe, Bringsystem). Des Weiteren sammelt die SRH sortierfähige Gewerbeabfälle in geschlossenen und offenen Wechsel-oder Pressbehältern. Die Einstufung der Abfallanlieferungen als sortierfähige Abfälle erfolgt auf Grundlage der Gewerbeabfallverordnung.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2021Ende: 31/12/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Remondis GmbH
Postanschrift: Hörstener Straße 52
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Erweiterung der Ausschreibung um eine zusätzliche Position:
Position 4: Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus privaten Haushalten (Mengen aus Straßensammlung)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Verändertes Mengenaufkommen in Folge der COVID-19 Pandemie
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)