ausschließlich die Firma SIGOS verfügt über das Recht (geistiges Eigentum), die
Software zu verändern und den Auftragsgegenstand daher auszuführen. Es existieren im
Europäischen Wirtschaftsraum auch kein Servicedienstleister, Kooperationspartner oder
Tochter-/Schwesterunternehmen, die berechtigt wären, die genannte Software zu verändern.
Dies hat eine Prüfung/Auskunft am 1. März 2021 durch die zuständigen Fachabteilungen
(I.NAI 511 & I.NAI 513) ergeben.