395324-2022 - ErgebnisDeutschland-Grabenstetten: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 138/2022 20/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Grabenstetten
Postanschrift: Böhringer Str. 10
Ort: Grabenstetten
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72582
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@iuscomm.de
Telefon: +49 7382/94150410
Fax: +49 7382/94150444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.grabenstetten.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Falkensteinhalle in Grabenstetten
Referenznummer der Bekanntmachung: 695/21-KS
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung der Falkensteinhalle in der Gemeinde Grabenstetten
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 932 773,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausschreibungsgegenstand sind die erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI 2021 zur Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung der Falkensteinhalle (Mehrzweckhalle) der Gemeinde Grabenstetten. Ferner sind vom Objektplaner auch einzelne Bestandteile des Außenbereichs, insbesondere die Planung eines Fußweges, vom Auftragnehmer zu planen.  Die Falkensteinhalle wurde im Januar 1985 errichtet und in Betrieb genommen. Der Bau der Falkensteinhalle erfolgte im Rahmen eines Modellversuches des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und wurde für kostengünstiges Bauen ausgezeichnet. Die Gemeinde Grabenstetten ist eine Handballhochburg. Mit ihrem Innenmaß von 45 x 23 Meter ist die Falkensteinhalle für Handballspiele geeignet und wir deshalb überwiegend für sportliche Veranstaltung von den Grabenstetter Vereinen für Sporttraining (überwiegend Handball) genutzt. Die restliche Nutzung stellen kulturelle Veranstaltungen dar. Die Halle bedarf einer energetischen Sanierung und Modernisierung.  Vorplanungen der Objektplanung Gebäude liegen bis zur Leistungsphase 2 HOAI vor und werden den Bewerbern zur Verfügung gestellt.  Die zeitliche Umsetzung der zu beauftragenden Planungsleistungen im Rahmen der stufenweisen Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit des Vorhabens, insbesondere im Hinblick auf Förderzusagen nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg sowie den Zuweisungsmitteln aus dem Ausgleichsstock gemäß der Verwaltungsvorschrift-Ausgleichsstock des Landes Baden-Württemberg. Zudem ist derzeit noch unklar, ob Fördermittel aus zur Verfügung stehenden Bundesprogrammen beantragt werden können.  Die Gemeinde Grabenstetten beabsichtigt zur Realisierung der Sanierung der Falkensteinhalle Maßnahmen der Bürgerbeteiligung durchzuführen, beispielsweise in Gestalt einer Bürgeranhörung. Gefordert ist die Bereitschaft des Auftragnehmers an entsprechenden Veranstaltungen, Terminen usw. mitzuwirken sowohl im Rahmen der Vorbereitung als auch in Form von Projektvorstellungen und -präsentationen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 028-071855
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
05/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kazmaier, Zimmermann & Team GmbH & Co. KG
Ort: Lenningen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73252
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 932 773,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/07/2022