Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Friedrichshafen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) zwei Infrastrukturförderungen (Antrag „weiße Flecken“ und „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“) beantragt, dazu liegen die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vor. Des Weiteren wird der Konzessionsgeber im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ die entsprechende Kofinanzierung zur Bundesförderung in vorläufiger Höhe beantragen.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die spätestens ab Dezember 2022 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stellen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung des Netzes einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen bereitzustellen.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden.
Die auszuschreibende Breitbandversorgung der Haushalte und Schulen plus Krankenhäuser musste aufgrund der Vorgaben der Förderrichtlinien in zwei Förderanträge („weiße Flecken“ und „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“) aufgeteilt werden. Die Ausschreibungsgebiete der jeweiligen Förderanträge beinhalten nach aktuellem Stand insgesamt die folgenden Hausanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Krankenhäuser) versorgt sind:
• 173 (Antrag „weiße Flecken") und
• 6 (Antrag „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser ")
Momentan wird das Projektgebiet über die folgenden Technologien versorgt: DSL und LTE.
Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hausanschlusspunkte können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.