395334-2021 - ErgebnisDeutschland-Friedrichshafen: Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
OJ S 148/2021 03/08/2021
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Friedrichshafen
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Karsten Krumm
E-Mail: k.krumm@friedrichshafen.de
Telefon: +49 7541/203-1105
Fax: +49 7541/203-81105
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.friedrichshafen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer wirtschaftlichen Deckungslücke zum Bau und Betrieb eines NGA-Netzes in der Stadt Friedrichshafen in den Bereichen der weißen Flecken
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
64214400 Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Friedrichshafen plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben.
II.1.5.
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 908 206,39 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Hauptort der Ausführung: Stadt Friedrichshafen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber plant, zur Versorgung aller Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Die Stadt Friedrichshafen hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) zwei Infrastrukturförderungen (Antrag „weiße Flecken“ und „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“) beantragt, dazu liegen die vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vor. Des Weiteren wird der Konzessionsgeber im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland durch das Land Baden-Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung)“ die entsprechende Kofinanzierung zur Bundesförderung in vorläufiger Höhe beantragen.
Mit diesem Vergabeverfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die spätestens ab Dezember 2022 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stellen.
Der Konzessionsnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und die Errichtung des Netzes einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen bereitzustellen.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, weil hier eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Bezüglich dem Projektgebiet sind die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten Markterkundung unter Einhaltung der Vorschriften des europäischen und nationalen Beihilferechts berücksichtigt worden.
Die auszuschreibende Breitbandversorgung der Haushalte und Schulen plus Krankenhäuser musste aufgrund der Vorgaben der Förderrichtlinien in zwei Förderanträge („weiße Flecken“ und „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser“) aufgeteilt werden. Die Ausschreibungsgebiete der jeweiligen Förderanträge beinhalten nach aktuellem Stand insgesamt die folgenden Hausanschlusspunkte (APL), welche momentan mit weniger als „30Mbit/s“ bzw. der relevanten Aufgreifschwelle (Schulen, Krankenhäuser) versorgt sind:
• 173 (Antrag „weiße Flecken") und
• 6 (Antrag „Sonderaufruf Schulen und Krankenhäuser ")
Momentan wird das Projektgebiet über die folgenden Technologien versorgt: DSL und LTE.
Die Lage der Ausschreibungsgebiete und die Adressen der Hausanschlusspunkte können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
II.2.7.
Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 037-088692

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:
Gewährung einer Zuwendung zur Schließung einer wirtschaftlichen Deckungslücke zum Bau und Betrieb eines NGA-Netzes in der Stadt Friedrichshafen in den Bereichen der weißen Flecken
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2.
Vergabe einer Konzession
V.2.1.
Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
12/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: TeleData GmbH
Postanschrift: Kornblumenstr. 7
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
E-Mail: info@teledata.de
Telefon: +49 75415007-0
Fax: +49 75415007-110
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerk am See GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kornblumenstraße 7/1
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88046
Land: Deutschland
E-Mail: info@stadtwerk-am-see.de
Telefon: +49 7541/505-0
Fax: +49 7541/505-60219
Internet-Adresse: www.stadtwerk-am-see.de
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 908 206,39 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB können Bieter die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags bis 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union geltend machen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/07/2021