Beschreibung der Beschaffung
Das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, liegt auf dem Gewann „Versunkene Sohlen“ im Ortsteil Brenz. Dort wird gerade Baurecht in Form des Bebauungsplanes „Rettungszentrum“ geschaffen. Für die Bebauung werden Teilflächen aus den Flurstücken 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz herangezogen. Die Grundstücksfläche für die Feuerwehr wird 6.644 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage, das Gefällt beträgt von Westen nach Osten etwa 1m.
Neben dem Feuerwehrgerätehaus wird im Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ eine Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes entstehen (nicht Gegenstand dieses Verfahrens).
Die Gemeinde hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses 2021 eine Machbarkeitsstudie mit 2 Planungsbüros durchgeführt. Auf Basis der Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat das Büro Maslowski Architekten aus Senden mit den LPH 1 – 3 für die Planung beauftragt.
Der Entwurf sieht eine BGF von ca. 2.017m² und ca. 8.568m³ BRI vor.
Um die Nutzung der in Sontheim vorgehaltenen Schiebeleiter mit 14.0 m Länge und 12.0 m Anleiterhöhe zu ermöglichen, ist ergänzend zu dem 2-geschossigen Gerätehaus ein Übungsturm geplant.
Die Entwurfsplanung wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023) betragen 5.048.806,00 € brutto (KG 200-700).
Geplanter Baubeginn 1. Quartal 2024, Baufertigstellung 2. Quartal 2025
Ein Antrag auf Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) wurde gestellt.
Das Gebäude wird nach den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz ‐ GEG) ausgelegt. Es wird die Anforderungen für Nichtwohngebäude erfüllen. Die Gemeinde Sontheim wird auch der in §4 GEG definierten Vorbildfunktion
gerecht werden.
Die Grundlagen, die die genauen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgabewerte für die Gebäudehülle und der Gebäudetechnik bestimmen, werden im Zuge der Erstellung des Nachweises so definiert, dass eine wirtschaftliche Bauweise sichergestellt werden kann.
Zusatz Freianlagen:
Auf der Dachfläche ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen.
Die Herstellung eines Unterbaus für Verkehrsflächen Bauklasse 1.8 nach RStO 12 ist erforderlich. Die Hofflächen sollen mit verschiebesicherem Betonsteinpflaster belegt werden, das gute Tauglichkeit gegen Verschieben bei drehenden Rädern mit schweren Radlasten haben muss. Das Betonwerksteinpflaster wird im sickerfähigen Splittbett verlegt. Die Stellplätze werden mit sickerfähigem Pflaster oder Rasenfugensteinen belegt. Die Kanten des Hofes sind mit Randsteinen aus Beton gefasst. Insgesamt handelt es sich um ca. 3.500m² Beläge.
Nicht gärtnerisch angelegte Flächen werden mit Rasen eingesät. Die Bepflanzung der begrünten Flächen erfolgt im Zuge der Erschließung durch die Gemeinde. Die Grünfläche beträgt insgesamt ca. 1.500m².
Das gesamte Regenwasser wird im Freispiegel einer Muldenversickerung mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage im Nordostbereich des Quartiers zugeführt. Diese fällt in den Leistungsbereich Freianlagen. Die Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) soll ebenfalls an diese Muldenversickerung angeschlossen werden. Dies ist bei der Dimensionierung zu berücksichtigen.
Die anrechenbaren Kosten KG 500 betragen ca. 459.453 € netto laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023), ohne Muldenversickerung.
Für die Leistungen der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI, LPH 1-8, wird ein geeigneter Landschaftsarchitekt/in gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.