395338-2023 - ErgebnisDeutschland-Sontheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
OJ S 124/2023 30/06/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Sontheim an der Brenz
Postanschrift: Brenzer Str. 25
Ort: Sontheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuer: kohler grohe architekten, Sabine Heinrichs
E-Mail: sabine.heinrichs@kohlergrohe.de
Telefon: +49 711/7696393-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sontheim-brenz.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VgV Freianlagen Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Sontheim an der Brenz beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit 5 Ständen für die freiwillige Feuerwehr, da das bisherige Gerätehaus im Zentrum des Ortes nicht den heutigen Anforderungen im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik entspricht.
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wird nun ein Landschaftsarchitekt für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI, LPH 1-8, mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 23.08.2023 statt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Hauptort der Ausführung: Sontheim an der Brenz
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Grundstück, auf dem das neue Feuerwehrgerätehaus errichtet werden soll, liegt auf dem Gewann „Versunkene Sohlen“ im Ortsteil Brenz. Dort wird gerade Baurecht in Form des Bebauungsplanes „Rettungszentrum“ geschaffen. Für die Bebauung werden Teilflächen aus den Flurstücken 1568 und 1569 der Gemarkung Brenz herangezogen. Die Grundstücksfläche für die Feuerwehr wird 6.644 m² betragen. Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage, das Gefällt beträgt von Westen nach Osten etwa 1m.
Neben dem Feuerwehrgerätehaus wird im Gebiet des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Rettungszentrum“ eine Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes entstehen (nicht Gegenstand dieses Verfahrens).
Die Gemeinde hat für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses 2021 eine Machbarkeitsstudie mit 2 Planungsbüros durchgeführt. Auf Basis der Machbarkeitsstudie hat der Gemeinderat das Büro Maslowski Architekten aus Senden mit den LPH 1 – 3 für die Planung beauftragt.
Der Entwurf sieht eine BGF von ca. 2.017m² und ca. 8.568m³ BRI vor.
Um die Nutzung der in Sontheim vorgehaltenen Schiebeleiter mit 14.0 m Länge und 12.0 m Anleiterhöhe zu ermöglichen, ist ergänzend zu dem 2-geschossigen Gerätehaus ein Übungsturm geplant.
Die Entwurfsplanung wird in der zweiten Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtkosten laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023) betragen 5.048.806,00 € brutto (KG 200-700).
Geplanter Baubeginn 1. Quartal 2024, Baufertigstellung 2. Quartal 2025
Ein Antrag auf Förderung des Landes Baden-Württemberg entsprechend Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen - VwV-Z-Feu) wurde gestellt.
Das Gebäude wird nach den Anforderungen des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme‐ und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz ‐ GEG) ausgelegt. Es wird die Anforderungen für Nichtwohngebäude erfüllen. Die Gemeinde Sontheim wird auch der in §4 GEG definierten Vorbildfunktion
gerecht werden.
Die Grundlagen, die die genauen Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgabewerte für die Gebäudehülle und der Gebäudetechnik bestimmen, werden im Zuge der Erstellung des Nachweises so definiert, dass eine wirtschaftliche Bauweise sichergestellt werden kann.
Zusatz Freianlagen:
Auf der Dachfläche ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen.
Die Herstellung eines Unterbaus für Verkehrsflächen Bauklasse 1.8 nach RStO 12 ist erforderlich. Die Hofflächen sollen mit verschiebesicherem Betonsteinpflaster belegt werden, das gute Tauglichkeit gegen Verschieben bei drehenden Rädern mit schweren Radlasten haben muss. Das Betonwerksteinpflaster wird im sickerfähigen Splittbett verlegt. Die Stellplätze werden mit sickerfähigem Pflaster oder Rasenfugensteinen belegt. Die Kanten des Hofes sind mit Randsteinen aus Beton gefasst. Insgesamt handelt es sich um ca. 3.500m² Beläge.
Nicht gärtnerisch angelegte Flächen werden mit Rasen eingesät. Die Bepflanzung der begrünten Flächen erfolgt im Zuge der Erschließung durch die Gemeinde. Die Grünfläche beträgt insgesamt ca. 1.500m².
Das gesamte Regenwasser wird im Freispiegel einer Muldenversickerung mit vorgeschalteter Sedimentationsanlage im Nordostbereich des Quartiers zugeführt. Diese fällt in den Leistungsbereich Freianlagen. Die Rettungswaches des Arbeiter‐Samariter‐Bundes (nicht Gegenstand dieses Verfahrens) soll ebenfalls an diese Muldenversickerung angeschlossen werden. Dies ist bei der Dimensionierung zu berücksichtigen.
Die anrechenbaren Kosten KG 500 betragen ca. 459.453 € netto laut Kostenberechnung (Stand Januar 2023), ohne Muldenversickerung.
Für die Leistungen der Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Freianlagen gem. §§ 38-40 HOAI, LPH 1-8, wird ein geeigneter Landschaftsarchitekt/in gesucht.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung / Gewichtung: 20%
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung / Gewichtung: 30%
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: / Gewichtung: 30%
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung / Gewichtung: 20%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch
in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten
Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche 23.08.2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 094-291423
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
VgV Freianlagen Neubau Feuerwehrgerätehaus Sontheim an der Brenz
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
26/06/2023