Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Sozialbehörde - Integrationsamt Hamburg (Im Folgenden: Integrationsamt) als Auftraggebende (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Durchführung der Aufgaben eines Integrationsfachdienstes nach § 192 ff SGB IX für den Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Finanzierung der Durchführung dieser Aufgaben erfolgt aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe, die vom Integrationsamt Hamburg zur Verfügung gestellt werden.
Ziel ist die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, z.B. durch Beratungen, Berufsbegleitungen, Fachdienstliche Stellungnahmen und Schulungsveranstaltungen. Die zu erbringende Gesamtleistung umfasst die Aufgaben des Integrationsfachdienstes für die Dauer von 4 Jahren im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 mit 1 Verlängerungsoption von 3 Jahren bis zum 31.12.2030 und einer weiteren Verlängerungsoption von 2 Jahren bis maximal zum 31.12.2032. Bei Nutzungen der Verlängerungsoptionen kann sich eine Gesamtlaufzeit von 9 Jahren ergeben. Der Vertrag endet ohne Kündigung automatisch zum 31.12.2027. Die Verlängerungsoptionen stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Mittel des Sondervermögens Ausgleichsabgabe und dem gemeinsamen Willen zur weiteren Zusammenarbeit. Die Entscheidung, von einer Verlängerungsoption Gebrauch zu machen, erfolgt jeweils spätestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Wie gesetzlich vorgesehen, wird eine Struktur geschaffen, die auch von Reha-Trägern auf eigene Kosten genutzt werden kann, um die Erwerbsfähigkeit behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst dauerhaft zu sichern (s. § 49 Abs. 1 SGB IX).
Der Auftrag soll als Gesamtauftrag vergeben werden.