Beschreibung der Beschaffung
Mit Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-braucherschutz vom 19.12.2022 ist der Regionalpark Rosengarten als LEADER-Region für die Förderperiode 2023-2027 ausgewählt und anerkannt. Der Regionalpark Rosengarten umfasst die Stadt Buchholz, die Samtgemeinde Hollenstedt, die Gemeinden Rosengarten und Neu Wulmstorf sowie die Freie und Hansestadt Hamburg mit Teilen des Bezirks Harburg. Bereits seit 2008 arbeiten die regionalen Akteur:innen länderübergreifend zusammen und möchten dieses Netzwerk als künftige LEADER-Region in den nächsten Jahren stärken und weiterent-wickeln.
Grundlage der Arbeit des Regionalparks Rosengarten in der Förderperiode 2023-2027 sind das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für den Regionalpark Rosengarten 2023-2027 und die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEA-DER (LEADER-Richtlinie), in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Für das Regionalmanagement inkl. der Geschäftsstelle ist für die Jahre 2023-2027 der Umfang einer Vollzeitstelle vorzusehen. Das Regionalparkmanagement setzt in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der LAG Regionalpark Rosengarten strategische und operative Aufgaben der Regionalentwicklung um. Eine Detaillierung des Aufgabenfeldes ist den unter Punkt 3 auf-geführten Leistungsbausteinen zu entnehmen.
Für die Durchführung des Regionalparkmanagement des Regionalparks Rosengarten soll im Zuge einer europaweiten Vergabe ein Managementauftrag vergeben werden.