CPV-Code Hauptteil 75100000 Dienstleistungen der Verwaltung
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Zu erbringende Leistungen: Gesamte Organisation der Veranstaltungen und des Wettbewerbs.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2023Ende: 31/12/2024
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 005-007819
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 2022-D-006
Los-Nr.: Veranstaltungen für Unternehmerinnen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: amagi Public Relations GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Markus Drangsal / Drangsal Services
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 282 512,00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Berlin
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 28/06/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Berlin
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Organisation und inhaltliche Konzeption des alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Unternehmerinnentages (Tagesveranstaltung), des Wettbewerbes und der Preisverleihung der Berliner Unternehmerin des Jahres 2023 sowie die Veranstaltungsreihe Berliner Unternehmerinnen-Akademie 2023/2024 mit sieben Terminen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2023Ende: 31/12/2024
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 282 512,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: amagi Public Relations GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Markus Drangsal / Drangsal Services
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Im Rahmen der Berliner Unternehmerinnen Veranstaltungen (2022-D-006 Veranstaltungen für Unternehmerinnen) findet am 6. Oktober zwischen 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr der Berliner Unternehmerinnentag statt. Eine kostenfreie Verpflegung in Form von Fingerfood und Getränken soll an diesem Tag gestellt werden. Für die Bereitstellung eines Caterings ist eine Aufstockung des ursprünglichen Auftragswerts notwendig.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Das von der Dienstleisterin ursprünglich eingeplante Budget deckt durch unvorhergesehene Kostensteigerungen die geplante Verpflegungsleistung nicht. Nach § 132 Abs. 3 Satz 2 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Beide Anforderungen werden in diesem konkreten Fall erfüllt.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)