Beschreibung der Beschaffung
Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021 (Teil 1):
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar südlich der Bundesautobahn A44 bzw. B1 und des Dortmunder Flughafens. Die äußere Anbindung des Gewerbegebiets soll über einen, im Norden des Gewerbegebiets gelegenen Kreisverkehr an die Vincenz-Wiederholt-Straße erfolgen. Ausgehend vom Kreisverkehr soll die innere Erschließung mit einem Erschließungsring erfolgen, der südlich in die Rausinger Straße mündet.
Der Kreisverkehr soll als kleiner Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 30 m ausgeführt werden. Er soll eine einstreifige Kreisfahrbahn und einstreifige Zufahrten erhalten. Es muss eine ausreichende Ablenkung (Abstand zwischen Mittelinsel und Fahrlinie) zwischen Ein- und Ausfahrt erreicht werden. In den einzelnen Zufahrten sollten Fahrbahnteiler eingebaut werden, um die Verkehrsführung zu verbessern. Sie können auch als Aufstellplätze für Schilder oder als Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer genutzt werden.
Die innere Erschließung soll einen Querschnitt von 13 m Breite aufweisen.
Der Auftrag umfasst die Planung des Kreisverkehrs an der Einmündung zum Gewerbegebiet ECO PORT Süd an der Vincenz-Wiederholt-Straße (Erschließung) und die Planung des inneren Erschließungsrings im Gewerbegebiet.
Objektplanung der Ingenieurbauwerke gemäß § 43, Abs. 1, Leistungsphasen 1 bis 9, HOAI 2021, (Teil 2):
Bei den Ingenieurbauwerken handelt es sich um die Anlagen und Bauwerke zur Schmutz- und Regenwasserbeseitigung (Kanäle, Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken).
Die Rahmenbedingungen der Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden in der Vorstudie der Planung ermittelt. Das Gebiet soll im Trennsystem durch zwei separate Entwässerungskanäle für erstens die Schmutzwasserableitung und zweitens die Niederschlagswasserbeseitigung erschlossen werden. Der Anschluss des anfallenden Niederschlagswassers der gesamten Erschließungsfläche an einen städtischen Regenwasserkanal ist, auf Grund der topographischen Situation nur in der Rausinger Straße möglich. Für den Anschluss einer Drosselwassermenge aus einer Regenrückhaltung, ist die weiterführende Kanalisation hydraulisch ausreichend. Die befestigten Verkehrsflächen (öffentliche Verkehrsfläche) von 4.460 m² soll nach Vorgabe der unteren Wasserbehörde des Kreises Unna (UWB) über ein nicht ständig gefülltes Regenklärbecken behandelt werden.
Das 2023 fertiggestellte Baugrundgutachten hat eine nicht ausreichende Wasserdurchlässigkeit der relevanten Bodeneinheiten im Plangebiet ergeben. Aus gutachterlicher Sicht wird von einer Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers abgeraten und eine Einleitung in das geplante Trennsystem empfohlen.