Angesichts des russischen Angriffskriegs und der zum Zeitpunkt der Einleitung dieses Verfahrens zugesicherten deutschen Panzerlieferungen, hat die Anzahl der Hackerangriffe sowohl auf deutsche Unternehmen, Flughäfen etc. als auch auf deutsche Kommunen und Landkreise stark zugenommen.
Teilweise sind und waren die Verwaltungen monatelang handlungsunfähig und können dadurch der übertragenden Daseinsvorsorge gegenüber den Bürgern nicht mehr gerecht werden.
Aufgrund dieser Situation ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Einrichtung eines Security Operation Centers unter den Bedingungen eines unvorhergesehen Ereignis (Zusicherung der deutschen Panzerlieferungen an die Ukraine), äußerst dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen (starke Zunahme der Hackerangriffe) und eines kausalen Zusammenhanges zwischen unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten (Abwehr potenzieller Angriffe im Berecih der IT- und Cybersicherheit), zulässig.