397514-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe des Linienbündels "Babenhausen"
OJ S 110/2026 10/06/2026
Vorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDarmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA -
E-Mailinfo@dadina.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe des Linienbündels "Babenhausen"
BeschreibungDie Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA - beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags mit Betriebsbeginn zum 12. Dezember 2027 gem. Art. 5 Absatz 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durchzuführen. Vergeben wird auf Basis des aktuellen gemeinsamen Nahverkehrsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Erbringung von zu konzessionierenden Linienverkehren in Form von Buslinienverkehren im Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Das Linienbündel "Babenhausen“ besteht aus folgenden Buslinien: BA1 (Schaafheim Herrngartenweg - Langstadt - Harpertshausen -Hergershausen - Sickenhofen - Babenhausen Bf. (- Joachim-Schumann-Schule und zurück) BA2 (Babenhausen Bf - Babenhausen Im Erloch - Babenhausen J.-Schumann-Str. und zurück) BA3 (Babenhausen Bf – Harreshausen – Babenhausen J.-Schumann-Str. und zurück) BA4 (Babenhausen Aschaffenburger Str. - Kaserne - Babenhausen Bf und zurück). Das Angebot des Bieters muss die vom Verkehrsraum umfassten Verkehrsleistungen gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG umfassen und wird auf Grundlage der Gesamtleistung bewertet.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinweis auf § 12 Absatz 6 PBefG: Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr ist spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündel (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt auf seiner Internetseite https://rp­darmstadt.hessen.de/infrastruktur­und­wirtschaft/verkehr/strassenverkehr/personenverkehr/ ). Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger. Es ist folgender Tarif anzuwenden: Verbundtarif des Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Wesentliche Grundlage für die Konzeption des Angebotes ist der aktuell gültige gemeinsame Nahverkehrsplan des Landkreises Darmstadt-Dieburg und der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2025 f. (Abrufbar unter: https://www.rmv.de/c/de/start/dadina/die-dadina/projekte/nahverkehrsplan ). Im Linienbündel wird als Standard der Kraftstoff HVO100-Diesel für alle Fahrzeuge gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-­Gesetz) für die Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) vorgegeben; ferner eine Mindestquote für emissionsfreie Fahrzeuge von 32,5 %. Es sind keine lokalen Generatoren zur Stromproduktion für emissionsfreie Fahrzeuge zulässig. Auf der Linie BA1 sind 12 m-Standardlinienbusse einzusetzen. Die Linien BA2, BA3 und BA4 sind mit 10 m-Linienbussen zu bedienen. Beim Linienbedarfsverkehr ist sowohl der Einsatz von 10 m-Linienbussen als auch von 6- bis 8-Sitzer-Pkw zulässig. Die 6- bis 8-Sitzer-Pkw müssen zur Hälfte über einen Rollstuhlplatz verfügen. Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen. Darüber hinaus werden vom Auftraggeber vorgegeben: Anschluss an die Leittechnik der HEAG mobilo GmbH ­ Anschlusssicherung an der Haltestelle „Babenhausen Bahnhof" zum SPNV. Regelmäßige Qualitätsberichte seitens des Verkehrsunternehmens, regelmäßige Dokumentation und zeitnahe Meldung ausgefallener Fahrten und verfrühter Abfahrten, regelmäßige Kontrolle der Haltestelleninfrastruktur und Ersatz fehlender / beschädigter Aushangfahrpläne. Der Linienbedarfsverkehr mit Dadiliner beginnt nachfragebedingt ggf. bereits am frühen Nachmittag (ca. 15:00 Uhr).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
VgV ­ Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V m. § 119 Absatz 3 des GWB für das Linienbündel "Babenhausen"
3. Teil
3.1.
TeilPAR-0001
TitelBuslinienverkehr im Linienbündel "Babenhausen“
BeschreibungDas Linienbündel besteht aus folgenden Buslinien: BA1 (Schaafheim Herrngartenweg - Langstadt - Harpertshausen -Hergershausen - Sickenhofen - Babenhausen Bf. (- Joachim-Schumann-Schule und zurück) BA2 (Babenhausen Bf - Babenhausen Im Erloch - Babenhausen J.-Schumann-Str. und zurück) BA3 (Babenhausen Bf – Harreshausen – Babenhausen J.-Schumann-Str. und zurück) BA4 (Babenhausen Aschaffenburger Str. - Kaserne - Babenhausen Bf und zurück) und umfasst ca. 300.000 Nwkm/a Betriebsleistung. Die Fahrpläne können im Internet unter https://www.rmv.de/c/de/start/startseite-dadina/die-dadina/organisation/bekanntmachungen eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
3.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
3.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt-Dieburg (DE716)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDurchführung von ÖPNV im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen des Linienbündels "Babenhausen“
3.1.3.
Dauer
Datum des Beginns12/12/2027
Laufzeit120 Monate
3.1.9.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltRegierungspräsidium Darmstadt
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDarmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation - DADINA -
RegistrierungsnummerDE111608693
PostanschriftEuropaplatz 1
StadtDarmstadt
Postleitzahl64293
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailinfo@dadina.de
Telefon+4961513605110
Fax+4961513605122
Internetadressehttps://www.dadina.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Darmstadt
RegistrierungsnummerDE812056745
AbteilungVergabekammer des Landes Hessens beim Regierungspräsidium Darmstadt
PostanschriftLuisenplatz 2
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+496151126603
Fax+49611327648534
Internetadressewww.rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6e674476-cc47-447b-9c02-04d3ba0b1350  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation oder eine regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung nur zu Informationszwecken
Unterart der Bekanntmachung4
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/06/2026 10:00:42 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung397514-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe110/2026
Datum der Veröffentlichung10/06/2026
Voraussichtliches Datum der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Rahmen dieses Verfahrens18/09/2026