Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Nittenau beabsichtigt die Errichtung von Stützbauwerken.
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Die Stadt Nittenau und die Gemeinde Reichenbach (VG Walderbach) beabsichtigen den Bau eines gemeinde- und landkreisübergreifenden Geh- und Radweges vom Nittenauer Ortsteil Muckenbach bis in die Ortsdurchfahrt Reichenbach auf einer Länge von ca. 4,094 Kilometern.
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Die vorgesehene Radwegtrasse verläuft in einem wechselnd breiten Korridor zwischen der Staatsstraße 2149 und dem Flusslauf des Regens, wobei u. a. eine Vielzahl von Belangen (Biotope, FFH-Gebiete, NSG, Überschwemmungsgebiete, Hanglagen) betroffen sind. Die Planungsunterlagen bzgl. des Radwegs liegen den Vergabeunterlagen bei.
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In Teilbereichen (ca. 0+629,545 bis ca. 0+825 und 0+870 bis 1+006) sind aufgrund vorhandener Steilhänge und der Nähe zum Fluss Regen Stützbauwerke erforderlich. Als Stützbauwerk kommen nach ersten Überlegungen Gabionenwände, Winkelstützwände aus Betonfertigteilelementen oder Ortbetonbauweise in Betracht. Die Stadt Nittenau ist für weitere Vorschläge offen. Beide Gemeinden planen die Streckenabschnitte auf ihrem Gemeindegebiet eigenständig (Nittenau von Bau-km 0+00 bis ca. Bau-km 2+770).
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Die Stadt Nittenau rechnet mit Baukosten i. H. v. ca. 1,4 Mio. EUR netto. Es sind Förderungen aus dem kommunalen Sonderbaulastprogramm vorgesehen.
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Mit den Planungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen. Die Stadt Nittenau erwartet den Abschluss der Leistungsphase 4 bis spät. Ende Februar 2024. Die baureifen Förderunterlagen sind bis spätestens August 2024 einzureichen. Die Bauphase wurde für das Quartal I / II 2025 vorgesehen. Die Stadt Nittenau wünscht eine Fertigstellung bis 2026.
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Es werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 4 und 6 - 9 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 3 sowie die Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
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Zudem werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 4 und 6 für die Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt.
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Darüber hinaus werden Beratungsleistungen in Form der planungsbegleitenden Vermessung (Ingenieurvermessung) nach Anlage 1.4 HOAI 2021 vergeben.
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Hinweis: Die Leistungsphase 5 der beiden Leistungsbilder soll durch bauausführende Firmen erbracht werden.