397938-2023 - AuftragsänderungDeutschland-München: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
OJ S 125/2023 03/07/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Blumenstraße 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat für Stadtplanung und Bauordnung
E-Mail: plan.wbg@muenchen.de
Telefon: +49 8923323-913
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Projektmanagement- und Prozesssteuerungsleistungen im Rahmen einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Referenznummer der Bekanntmachung: Landeshauptstadt München_101_0004
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt München Körperschaft des öffentlichen Rechts Blumenstraße 31 80331 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 09.06.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 03182 - abrufbar über das RIS (RatsInformationsSystem München)) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Vorbereitung der Zusammenführung der beiden großen städtischen Wohnungsgesellschaften GEWOFAG Holding GmbH ("GEWOFAG") und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH ("GWG München") mit ihren jeweiligen Beteiligungsunternehmen (zusammen "Gesellschaften") beschlossen. Hierbei ist es das Ziel, durch eine organisatorische Zusammenführung beider Wohnungsbaukonzerne und ihrer Aufgaben in Wohnungsbau und Wohnungsbewirtschaftung langfristig die wirtschaftliche, zweckmäßige und effiziente Erfüllung der Gesellschaftszwecke zu garantieren, Synergien zu heben, Kosten einzusparen und die Umsetzung der notwendigen Energie- und Klimastandards sowie die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in städtischer Hand zu beschleunigen. Betriebsbedingte Kündigungen und Änderungskündigungen im Zusammenhang mit der Zusammenführung der Gesellschaften sind auszuschließen.
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 15.12.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 05110 - abrufbar über das RIS) fasste der Stadtrat der Landeshauptstadt München eine Entscheidung über die vorgesehene Steuerung und Organisation des weiteren Zusammenführungsprozesses.
Gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 beauftragt die Landeshauptstadt München ("Auftraggeberin") eine unabhängige und neutrale externe Beratung ("Auftragnehmer") mit der Prozesssteuerung und dem Projektmanagement der weiteren erforderlichen und soweit vom Stadtrat im weiteren Projektverlauf beschlossenen Schritte im Zusammenführungsprozess. Die Beauftragung umfasst gemäß dem Stadtratsbeschluss hierbei insbesondere die Übernahme des fachlichen und organisatorischen Projektmanagements für die Auftraggeberin, deren strategische Beratung und das Risk-Management sowie die Koordination aller erforderlichen und soweit vom Stadtrat beschlossenen Zusammenführungsprozesse.
Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf die "Vertragsunterlagen", die aus der Leistungsbeschreibung und aus den Vertragsbedingungen bestehen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 125-356015

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Landeshauptstadt München_101_0004
Bezeichnung des Auftrags:
Projektmanagement- und Prozesssteuerungsleistungen im Rahmen einer Zusammenführung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
14/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Deloitte Consulting GmbH
Postanschrift: Rather Straße 49g
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 2 502 750,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR2L3
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/06/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 79421000 Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten, 79421200 Projektgestaltung, außer Projektgestaltung von Bauarbeiten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt München Körperschaft des öffentlichen Rechts Blumenstraße 31 80331 München
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 09.06.2021 [abrufbar über das RIS (RatsInformationsSystem München)] hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Vorbereitung der Zusammenführung der beiden großen städtischen Wohnungsgesellschaften GEWOFAG Holding GmbH ("GEWOFAG") und GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München GmbH ("GWG München") mit ihren jeweiligen Beteiligungsunternehmen beschlossen. Im Rahmen des Beschlusses vom 21.12.2022 (abrufbar über das RIS) wurden die anstehenden maßgeblichen Meilensteine für den weiteren Zusammenführungsprozess beschlossen, wobei auch die rechtliche Zusammenführung zum 01.01.2024 bestimmt wurde. Durch die Auftragserweiterung wird der Gesamtcharakter dieses Auftrags nicht verändert. Die Beschreibung der Beschaffung ändert sich mit der Erweiterung des Vertragsgegenstandes durch die Aufnahme der Durchführung eines Seminars für die Aufsichtsräte der Gesellschaften zur Zusammenführung der Wohnungsbaugesellschaften, dem Standortkonzept des zukünftigen gemeinsamen Wohnungsunternehmens sowie der Hinzunahme des Change-Managements und der Change Communication nur geringfügig. Es wird weiterhin das übergreifende Ziel verfolgt, durch eine organisatorische Zusammenführung beider Wohnungsbaukonzerne und ihrer Aufgaben in Wohnungsbau und Wohnungsbewirtschaftung langfristig die wirtschaftliche, zweckmäßige und effiziente Erfüllung der Gesellschaftszwecke zu garantieren, Synergien zu heben, Kosten einzusparen und die Umsetzung der notwendigen Energie- und Klimastandards sowie die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum in städtischer Hand zu beschleunigen. Die gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 15.12.2021 (abrufbar über das RIS) insbesondere beauftragte Übernahme des fachlichen und organisatorischen Projektmanagements für die Auftraggeberin, deren strategische Beratung und das Risk-Management sowie die Koordination aller erforderlichen Zusammenführungsprozesse gilt unvermindert fort.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 24
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 045 087,50 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Deloitte Consulting GmbH
Postanschrift: Rather Straße 49g
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
In Vorbereitung auf die künftig zusammengeführte Wohnungsbaugesellschaft wurde bereits von der Auftragnehmerin ein Change-Prozess angestoßen, damit die Münchner Wohnen zum 01.01.2024 als starkes und zuverlässiges Unternehmen hervorgehen kann. Es bedarf darüber hinaus noch zusätzliche Hilfestellungen hinsichtlich des Change-Managements sowie der Change Communication durch die Auftragnehmerin. Eine effektive Steuerung und transparente Kommunikation sind entscheidend, um die Akzeptanz und das Engagement der Belegschaft sowie den weiteren Akteur*innen der Gesellschaften während des Veränderungsprozesses sicherzustellen. Zur Einhaltung des Zeitplans ist es ferner notwendig, dass die Change Communication einen Informationsfluss zur Auftraggeberin und den weiteren städtischen Beteiligten pflegt, um ein besseres Verständnis für die Veränderung zu ermöglichen.
Ferner ist eine zusätzliche Unterstützung in Form eines Seminars, das die Rolle des Gremiums insgesamt sowie die des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds im Rahmen des Zusammenführungsprozesses beleuchten soll, nötig geworden.
Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Standortskonzepts erforderlich, welches eng mit dem PMO in Verbindung steht. Bei der Standortanalyse spielt die Auftraggeberin als Gesellschafterin eine wichtige Rolle, objektiv bestmöglich Entscheidungen in Bezug auf den zukünftig gemeinsamen Standort im Interesse der Gesellschaften zu treffen. Aufgrund strategischer Überlegungen und der Overheadfunktion der LHM hat sie insbesondere sicherzustellen, dass die Gesellschaften gleichrangig zur Entscheidung eines gemeinsamen Standorts beitragen. Zusätzlich wurde erst im Rahmen des Stadtratsbeschlusses vom 21.12.2022 das Ziel festgesetzt, die rechtliche Zusammenführung zum 01.01.2024 zu vollziehen, um schneller Synergiepotenziale realisieren zu können sowie die Motivation der Day-One-Teams / Querschnittsprojektteams aufrechtzuerhalten. Dadurch ging ein hoher Zeitdruck für die Day-One-Teams / Querschnittsprojektteams einher, die die Vorbereitung des Tag 1 neben dem Tagesgeschäft gewährleisten müssen. Der vorgezogene Tag 1 ist kurzfristig nur durch erhöhten Kapital- sowie Personalbedarf möglich, da die vollständige Zusammenführung nur mit externer Unterstützung gewährleistet werden kann. Ferner benötigte die Erstellung der Meilensteinplanung zusätzliche Termine, die für die Auftragnehmerin nochmals zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachte. Dies ist maßgeblich auf die hohe Komplexität des Verfahrens zurückzuführen, um die Meilensteine sowie die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Teams identifizieren zu können. Im Rahmen des aktuell laufenden Zusammenführungsprozesses ist durch eine Fülle an neu aufgetretenen Fragen betreffend die gesellschaftsrechtliche Struktur der zusammengeführten Wohnungsbaugesellschaft, welche eng mit dem Projektmanagement und der Prozessteuerung (PMO) zusammenhängt, eine Verzögerung entstanden, die zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen des Projektmanagements führte. Nicht zuletzt verursachten die Entwicklungen im Hinblick auf die Geschäftsführungen der Gesellschaften, die von zwei Geschäftsführer*innen zu jeweils einer*m führten, zusätzlichen Arbeitsaufwand im Projektmanagement. Darüber hinaus entsteht ein erhöhter Beratungs- und Projektsteuerungsbedarf wegen des Wechsels in der Leitung des PMO der Kooperationsleitung. Aufgrund der Änderung in der Geschäftsleitung sind Verzögerungen durch die Neudefinition von Verantwortlichkeiten entstanden, weswegen hiermit aufgetretene Unklarheiten im Prozess nochmal aufgearbeitet werden mussten. Die Verzögerungen wirkten sich schließlich auch auf die PMO seitens der Auftragnehmerin (AN) aus. Diese sammelt und fasst alle Ergebnisse der am Zusammenführungsprozess beteiligten Einheiten zusammen sowie legt diese der 3. Bürgermeisterin zur Entscheidung einschließlich Beratung vor. Ferner nimmt sie alle organisatorischen Aufgaben wahr. Dadurch kam es zu einem verstärkten Kommunikations- und Berichterstattungsbedarf.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die derzeitige AN ist umfassende Wissensträgerin bzgl. des laufenden PMO. Ein AN-Wechsel wäre wegen der nötigen Einarbeitung eine(s)*r neuen AN mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Auch zeitlich könnte keine ordnungsgemäße Durchführung des laufenden PMO gewährleistet werden, insbesondere hinsichtlich der angestrebten rechtlichen Zusammenführung der Gesellschaften zum 01.01.2024. Der übermäßig hohe Arbeitsaufwand der AN wegen der Vielzahl an Fragen, hätte von der Auftraggeberin im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht auch bei einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch sie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis zwischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Ressourcen und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht vorhergesehen werden können.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 502 750,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 3 547 837,50 EUR