39805-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Softwareprogrammierung und -beratung – Software für das Jugendamt
OJ S 13/2025 20/01/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Würselen
E-Mailnicole.reichert@wuerselen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSoftware für das Jugendamt
BeschreibungDas Jugendamt hat im Rahmen einer umfangreichen Markterkundung und Begleitung durch einen externen Berater - aufgrund zahlreicher Vorteile - für die Produkte von Prosoz Herten entschieden, nicht zuletzt, da es sich hierbei um die Weiterentwicklung der bereits eingesetzten Software handelt. Inzwischen gibt es seitens Prosoz Herten ein neues noch nicht auf dem Markt befindliches Produkt, welches vielseitige Möglichkeiten eröffnet, die nötigen Handlungsschritte und Schnittstellen zu bedienen. Die Stadt Würselen hat die Möglichkeit Pilotkunde zu werden und so maßgeblich an der Weiterentwicklung der Software – auch auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten - beteiligt zu werden. Im Gegenzug erfährt der Hersteller durch die eingebrachte Praxiserfahrung und Anwendernutzung Unterstützung und Vorteile, welche sich auch in der Preisgestaltung für die Stadt Würselen widerspiegeln. Die Weiterentwicklung der Software ist ausschließlich durch den Entwickler, also dem Hersteller, hier Prosoz Herten, möglich, so dass hier der Tatbestand des technischen Alleinstellungsmerkmals gegeben ist und die Vergabe ausschließlich an den Hersteller möglich ist.
Kennung des Verfahrensdc4dfa5b-2298-4b35-9999-d9a0d6b54904
Interne KennungS-WUE-ZVS-2024-0087
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Würselen Morlaixplatz 1 
StadtWürselen
Postleitzahl52146
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 135 Abs. 3 GWB: Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante Transparenzbekanntmachung. Der AG beabsichtigt frühestens 10 KT nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Vertrag zu schließen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelSoftware für das Jugendamt
BeschreibungBereitstellung/ Einrichtung/ Support einer Fallbearbeitungssoftware
Interne KennungS-WUE-ZVS-2024-0087
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Würselem Morlaixplatz 1 
StadtWürselen
Postleitzahl52146
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/03/2025
Enddatum der Laufzeit28/02/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Rheinland
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablaufeiner Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Würselen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltStadt Würselen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdStadt Würselen
Organisation, die die Zahlung ausführtStadt Würselen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadt Würselen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge392 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung§ 135 Abs. 3 GWB
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Würselen
Registrierungsnummert:+492405671602
AbteilungS30/ZVS
PostanschriftMorlaixplatz 1
StadtWürselen
Postleitzahl52146
Land, Gliederung (NUTS)Städteregion Aachen (DEA2D)
LandDeutschland
KontaktpersonS30/ZVS
E-Mailnicole.reichert@wuerselen.de
Telefon+49 2405671602
Fax+49 240549939565
Internetadressehttps://wuerselen.de
Profil des Erwerbershttps://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle Vergabekammer Rheinland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221 1473045
Fax+49 221 1472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungPROSOZ Herten Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE170262025
PostanschriftEwaldstraße 261
StadtHerten
Postleitzahl45699
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
E-Mailinfo@prosoz.de
Telefon+4923661880
Fax+49236618811
Internetadressehttps://www.prosoz.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle BezeichnungPROSOZ Herten Softwareentwicklungs- und Beratungsgesellschaft für Gemeinden, Städte und Kreise mbH
PostanschriftEwaldstraße 261
StadtHerten
Postleitzahl45699
Land, Gliederung (NUTS)Recklinghausen (DEA36)
LandDeutschland
E-Mailinfo@prosoz.de
Telefon+4923661880
Fax+492366188111
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung431b6df8-4c2f-4465-ad0d-260b9dd7269e  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/01/2025 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung39805-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe13/2025
Datum der Veröffentlichung20/01/2025