398618-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Bauarbeiten für Eisenbahnlinien – VDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
OJ S 116/2025 19/06/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
E-MaileVergabe@deutschebahn.com
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
BeschreibungVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Kennung des Verfahrensaa6ad908-5dd7-485c-891e-daad5f48e58a
Interne Kennung20FEI45117
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAltendorf
Postleitzahl96146
Land, Gliederung (NUTS)Bamberg, Landkreis (DE245)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
BeschreibungVDE8.1 ABS Nürnberg Ebensfeld VP21.2200 Streckenbau von Altendorf bis Strullendorf (a) ca. km 46,0 - ca. 53,260
Interne Kennung6c98f8f3-a863-40e3-9b21-add8d5869659
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns19/04/2021
Enddatum der Laufzeit15/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEntfällt
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungDie Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDB Netz AG (Bukr 16)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Bundes
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots2020679634
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots0,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Datum der Auswahl des Gewinners30/03/2021
Datum des Vertragsabschlusses19/04/2021
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung220881-2021
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001 - LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungAvL845 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. AvL846 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können AvL857 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. AvL868 Im Bereich der EÜ Jurastraße ist gem. freigegebener Ausführungsplanung südlich der EÜ Jurastraße (ca. 45m) eine Tiefenentwässerung geplant worden, die anschließend in die Versickerungsmulde in Richtung Süden endet. Daran soll das Grundrohr der Sickerwandentwässerung der EÜ Jurastraße auf der Süd-Westseite angeschlossen werden. Dieser Anschluß war im Entwurf nicht vorgesehen. Aufgrund der Tatsache, dass das Grundrohr ca. 13 cm tiefer als die geplante Streckenentwässerung liegt, muss die Streckenentwässerung örtlich angepasst werden. Dies hat zur Folge, dass der vorbereitete Graben, die zwei Schächte und die südliche Mulde inkl. Böschungen angepasst werden müssen. Die Anpassung der Bestandsplanung und die bauliche Ausführung sind nicht Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs und sind daher gesondert zu vergüten AvL869 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenAvL845 Da das HW28-BE14 als LAGA Z1.1 (AVV 170504) eingestuft wurde ist es gemäß Vorgaben des AG zur Entsorgungsstelle / Entsorgungsanlage Hartsteinwerke Vogtland, Granitbruch Bergen, Am Streuberg 1, 08239 Bergen zu transportieren. Die Transportentfernung beträgt mehr als 150 km und ist daher gesondert zu vergüten AvL846 m Zuge der Herstellung des Lärmschutzwalles bei ca. km 49,000 bis ca. km 49,280, wird aufgrund der unmittelbaren Nähe der Gebäude in der Frankenstraße 25 und der Gemanenstraße 54 in Altendorf, die Durchführung einer Erschütterungsmessung als Dauerüberwachung zwingend erforderlich. Es handelt sich um eine nicht vertraglich vereinbarte Leistung. AvL857 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können. AvL868 Die Erbringung dieser Leistung ist mit den hauptvertraglichen geschuldeten Leistungen technisch und zeitlich eng verzahnt und muss - auchzur Sicherung von Mangel-/Gewährleistungsansprüchen- vom bereits vor Ort tätigen Auftragnehmer mit ausgeführt werden. Die unter VII.2.1) beschriebnen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Gesamtbaumaßnahme im Gesamten Streckenabschnitt. Aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination ist die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach gegenwärtigen Kentnissstand der Projektleitung nicht sinnvollund würde erhebliche Mehrkosten verursachen. Die Erbringung dieser Leistung ist icht vom Vertrag zu trennen, da dadurch: - Schnittstellen vermieden werden können, - bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung und den Nachweisen vor Ort entstehen, - Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können AvL869 Die Anlieferung der benötigten B90 G02 Schwellen durch den AG ist ausgeblieben. Zur fachgerechten und technisch richtigen Herstellung des Oberbaus der Strecke 5919-2 und zur Minderung von Körperschallübertragung ist der Einbau von be-sohlten B90 (G02) Schwellen in explizit benannten Bereichen erforderlich. Für eine termingerechte Fertigstellung des Gleisoberbaus zum 30.06.2025 soll die Materialisierung und Disposition der benötigten Schwellen vom AN anstoßen werden. Dies ist kein Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfanges und daher gesondert zu vergüten
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungDB Netz AG (Bukr 16)
Registrierungsnummerf45ee0d3-f9b6-44f0-846d-0c10b6f61a37
PostanschriftAdam-Riese-Straße 11-13
StadtFrankfurt Main
Postleitzahl60327
Land, Gliederung (NUTS)Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
LandDeutschland
E-MaileVergabe@deutschebahn.com
Telefon+49 1806996633
Internetadressehttps://www.deutschebahn.com/bieterportal
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungLEONHARD WEISS GmbH & Co. KG
Registrierungsnummer9a9357bc-0f79-4735-bae8-7cd270aebe9e
PostanschriftLeonhard-Weiss-Straße 22
StadtGöppingen
Postleitzahl73037
Land, Gliederung (NUTS)Göppingen (DE114)
LandDeutschland
E-Mailbieterportal-alt@deutschebahn.com
Telefon+49
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung28fb3f73-53ff-4982-8643-8197adc8c456  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/06/2025 17:34:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung398618-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe116/2025
Datum der Veröffentlichung19/06/2025