Kurze Beschreibung
Die bezugsberechtigten Einrichtungen beabsichtigen mit der Rahmenvereinbarung den internen Bedarf an IT-Ausstattung für Server-Hardware (incl. Zubehör, Hersteller-Managementsoftware) und serverbased-Infrastruktur-Dienstleistungen in Ihren Einrichtungen zu decken. Bezugsberechtigte Einrichtungen sind:
- Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) - Konsortialführerin
- HafenCity Universität Hamburg (HCU)
- Technische Universität Hamburg (TUHH)
- Hochschule für Bildende Künste (HfBK)
- Hochschule für Musik und Theater (HfMT)
- Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SuB)
- Berufliche Hochschule Hamburg (BHH)
- DFN CERT Services GmbH
- Hochschule Wismar
- Hochschule Stralsund
- Hochschule Neubrandenburg
- Christian Albrechts Universität Kiel (CAU)
- GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
- Fachhochschule Kiel
- Europa Universität Flensburg
- Hochschule Flensburg
- Fachhochschule Westküste (Heide)
- Technische Hochschule Lübeck
- ZBW - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft Kiel
- Universität Lübeck
- Studentenwerk Schleswig-Holstein
- Musikhochschule Lübeck
Die Bezugsberechtigung kann einvernehmlich mit dem AN um Institutionen erweitert werden, die während der Rahmenvereinbarungslaufzeit von den vorstehend genannten Bezugsberechtigten rechtlich eigenständig neu gegründet werden und bei denen der jeweilige Bezugsberechtigte Mehrheitseigentümer ist.