399075-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Elektronische Datenverwaltung – FCD
OJ S 117/2025 20/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDie Autobahn GmbH des Bundes
E-Mailvergabestelle@autobahn.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFCD
BeschreibungBeschaffung von Verkehrsdaten
Kennung des Verfahrens1a2f9460-09b3-40eb-8443-9ec07b7d6044
Interne Kennung2025-10070
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48613000 Elektronische Datenverwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72318000 Datenübertragung, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr, 72319000 Datenbereitstellung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10557
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 600 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenHinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
KorruptionAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
BetrugAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
ZahlungsunfähigkeitAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenAngaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernAngaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenAngaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelFCD
BeschreibungFCD
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48613000 Elektronische Datenverwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72318000 Datenübertragung, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr, 72319000 Datenbereitstellung
Optionen
Beschreibung der OptionenIm Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung um max. 12 Monate.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns15/12/2025
Enddatum der Laufzeit15/12/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.2 605 042,02 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung5 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
Zusätzliche Informationen1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C02_FCD_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der geschätzte Auftragswert (BT 27), d.h. "das in Aussicht genommene Volumen" gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV beträgt 50% des unter BT-271 bezifferten "Höchstwertes der Rahmenvereinbarung". 3. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. 5. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsGilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsGilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung dass der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss mindestens 500.000 € netto/Jahr betrug (Mindestanforderung).

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsMit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angaben im Teilnahmeantrag (T01_FCD_Teilnahmeantrag; Ziff. 2) über die Eintragung in ein Handelsregister
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungLeistungspunktzahl
Beschreibunggem. C03_FCD_Zuschlagskriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungGesamtwertungspreis
Beschreibunggem. C02_FCD_Preisblatt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-196e82274e5-6b64f6be2712995d
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://vergabe.autobahn.de
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung07/08/2025
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge21/07/2025 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleDie Autobahn GmbH des Bundes
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltDie Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDie Autobahn GmbH des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungDie Autobahn GmbH des Bundes
RegistrierungsnummerUSt-ID DE329214156
PostanschriftHeidestraße 15
StadtBerlin
Postleitzahl10557
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@autobahn.de
Telefon+49 30 4036 80-800
Internetadressehttps://www.autobahn.de
Profil des Erwerbershttps://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
RegistrierungsnummerN.N.
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDie Autobahn GmbH des Bundes
RegistrierungsnummerUSt.-ID DE329214156
PostanschriftHeidestraße 15
StadtBerlin
Postleitzahl10557
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailrecht@autobahn.de
Telefon+49 30640964911
Fax+49 30403680811
Internetadressehttps://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle BezeichnungDie Autobahn GmbH des Bundes
RegistrierungsnummerUSt. ID DE329214156
PostanschriftHeidestraße 15
StadtBerlin
Postleitzahl10557
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailrecht@autobahn.de
Telefon+49 30640964911
Internetadressehttps://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung50685ae3-a556-4657-b274-9807e1515377  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/06/2025 13:26:28 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung399075-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe117/2025
Datum der Veröffentlichung20/06/2025