399660-2023 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
OJ S 126/2023 04/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de
Telefon: +49 203283-7925
Fax: +49 203283-2883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgung / Abfallwirtschaft, Kläranlagen, Entwässerung, Infrastruktur, Grünunterhaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2023-0354 Entleerung von Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Duisburg mit anschließender Hartgeldweiterverarbeitung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0354
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Im Stadtgebiet Duisburg sind zurzeit ca. 120 Parkscheinautomaten zu leeren (siehe Anlage "Lageplan"). Angedachte größere Veränderungen sind aktuell nicht be-kannt. Das entnommene Hartgeld ist zu zählen und auf das Konto der AG einzu-zahlen.
Alle aufgeführten Arbeiten und Leistungen sind Bestandteil der Leistungsbeschrei-bung. Die Kosten hierfür sind im Angebotspreis mit einzukalkulieren. Die Kosten sind als Gesamtkosten für die Entleerung in einen Safebag oder einen Kassetten-wechsel und Hartgeldweiterverarbeitung inkl. Überweisungskosten anzugeben. Das Leerungsaufkommen beträgt zurzeit ca. 2.800 Leerun-gen/Geldweiterverarbeitungen pro Jahr (siehe Anlage "Entleerungsplan"). Diese Angabe kann sich je nach Leerungsbedarf oder durch Veränderung der Automa-tenanzahl nach oben oder unten verändern.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 412 944,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Duisburg Stadtgebiet Duisburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Entleerung der Parkscheinautomaten:
Die Entleerung ist an Werktagen nach Angabe der AG in der Zeit von Montag bis Freitag 07:00 - 16:00 Uhr durchzuführen. Der AG ist ein Ansprechpartner mit ei-ner festen Telefonnummer zu benennen. In dem angegebenen Zeitraum muss die AN erreichbar sein.
Dieser Ausschreibung ist als Anlage ein Leerungsplan angefügt. Dieser ist vollstän-dig abzuarbeiten. Sofern weitere Entleerungen notwendig sind, werden diese schriftlich beauftragt. An Feiertagen sind die Leerungen am folgenden Werktag nachzuholen. Der Leerungsplan kann von der AG angepasst werden, wenn an Au-tomaten regelmäßig geringe oder zu hohe Füllstände angezeigt werden.
Die Tourenplanung nach dem vorgegeben Leerungsplan obliegt der AN. Die Anzahl der zur Durchführung benötigten Sicherheitskräfte ist durch die AN gemäß den berufsgenossenschaftlichen und versicherungstechnischen Richtlinien zu berechnen.
Vor Beginn der Leerung ist der jeweilige Parkscheinautomat durch Einwerfen einer Prüfmünze, die durch die AG gestellt wird, auf Funktion und Ticketausdruck zu prüfen.
Die Parkscheinautomaten, die keine Prüfmünze annehmen und/oder kein Testticket ausdrucken, sind der AG vor der Leerung sofort telefonisch zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise zu melden. Die entsprechenden Kontaktinformatio-nen werden nach der Zuschlagserteilung bekannt gegeben.
Die Leerung erfolgt aktuell in einen Safebag. Die AG stellt die Leerung sukzessive auf Wechselkassetten um und stellt der AN Wechselkassetten in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Diese sind Eigentum der AG und getrennt von Wechselkas-setten anderer Vertragspartner für die Entleerungen vorzuhalten.
Auf dem vom Parkscheinautomaten ausgedruckten Entnahmebeleg (Quittung) ist die Safebagnummer bzw. Kassettennummer der gewechselten Kassette zu notie-ren.
Wird vom Parkscheinautomaten keine Quittung gedruckt, so ist die AG sofort telefonisch zu informieren und ein Vermerk mit Angabe der Safebag- bzw. Kasset-tennummer auf dem Leerungsauftrag vorzunehmen. Im Regelfall kann nach einer Reparatur eine Entleerungsquittung nachträglich erstellt werden, die der AN dann zur Verfügung gestellt wird.
Hartgeldweiterverarbeitung:
Die Wechselkassetten/Entleerungen sind einzeln auszuzählen. Die einzelne Auszählung ist mindestens mit folgenden Angaben zu protokollieren:
- Nummer des Parkscheinautomaten
- Standort des Parkscheinautomaten
- Zähldatum
- Behälternummer (Safebag, Wechselkassette)
- Vorgabesumme gemäß Quittung des Parkscheinautomaten
- Zählsumme
- und Differenzsumme.
Die Summe der Tagesleerung ist tagesgleich, unter Verwendung des jeweils gülti-gen Auftrages, auf das Konto der AG zu überweisen.
Die Tagesleerung ist in einer Summe ohne Abzüge zu überweisen. Die AG erhält tagesgleich ein Leerungsprotokoll via E-Mail an die noch zu benennende Kontakt-person der AG.
Die Bankverbindung wird bei Auftragserteilung bekannt gegeben.
Belege:
Der AG sind wöchentlich digital und monatlich in Papierform folgende Belege der Vorwoche bzw. des Vormonats zu übergeben.
- Zählprotokolle, wobei jedes Zählergebnis dem jeweiligen Parkscheinauto-maten zuzuordnen ist
- Quittungen der Parkscheinautomaten (sortiert nach Parkscheinautomaten-nummern)
- Aufstellung von ungültigen Münzen (ungültige Münzen sind auszusortie-ren, zu dokumentieren und der Vernichtung zuzuführen).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einseitige Option der AG zur dreimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt die AG der AN schriftlich mit, ob er von der Option zur Verlängerung Gebrauch macht und um welchen Zeit-raum sie den Vertrag verlängert. Die Laufzeit endet spätestens am 31.07.2027.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 092-284103
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Loomis Deutschland GmbH & Co. KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Loomis Deutschland GmbH & Co. KG
Postanschrift: Seinestraße 3
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
E-Mail: sales@de.loomis.com
Telefon: +49 61424971222
Internet-Adresse: http://www.loomis.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 412 944,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1HGLT2TM
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/06/2023