399674-2023 - ErgebnisDeutschland-Hildesheim: Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
OJ S 126/2023 04/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hildesheim
Postanschrift: Markt 2
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Recht - Öffentliches Auftragswesen
E-Mail: oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de
Telefon: +49 5121-3011704
Fax: +49 5121-301951707
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betreibervertrag Unterkünfte Borsigstraße und Kruppstraße ANG
Referenznummer der Bekanntmachung: 3396
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betrieb von zwei Unterkünften für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) sowie für anerkannte Flüchtlinge und wohnungslose Personen mit einer Anzahl von max. 400 Personen. Die Unterkünfte befinden sich in Hildesheim in der Borsigstraße und der Kruppstraße.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 269 880,36 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Hauptort der Ausführung: 31135 Hildesheim Borsigstraße und Kruppstraße in Hildesheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt ist Mieterin zweier Gebäude, in denen Unterkünfte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) sowie für anerkannte Flüchtlinge und wohnungslose Personen mit max. 400 Personen betrieben werden.
Die Stadt Hildesheim führt die jeweiligen Bundesregelungen als eigene Angelegenheit aus und hat die einschlägigen öffentlichen Recht öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere des niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung eines Asylbewerberleistungsgesetzes zu beachten. Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern wird nach dem Asylverfahrensgesetz geregelt. Diese Vorschriften sind durch den künftigen Auftragnehmer zu beachten.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb der beiden Unterkünfte in der Borsigstraße und der Kruppstraße.
Die Leitung einschließlich der Stellvertretung stellt eine kritische Aufgabe im Sinne des § 47 Abs. 5 der Vergabeverordnung (VgV) dar, die durch den Auftragnehmer selbst oder ein Mitglied einer etwaigen gebildeten Bietergemeinschaft durchzuführen ist und nicht auf Nachunternehmer übertragen werden kann.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 65 Abs. 1, § 17 VgV vergeben. Es handelt sich um eine Beschaffung sozialer Dienstleistungen im Sinn des § 130 Abs. 1 GWB. Gem. § 65 Abs. 4 VgV wird daher eine einheitliche europäische Eigenerklärung gem. § 48 Abs. 3 VgV nicht akzeptiert.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 45
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 55
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 025-070392
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Betreibervertrag
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Living Quarter GmbH
Postanschrift: Magirusstraße 8-10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: Expansion@livingquarter.de
Internet-Adresse: http://www.livingquarter.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 269 880,36 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPD3ZB
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29/06/2023