Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt ist Mieterin zweier Gebäude, in denen Unterkünfte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) sowie für anerkannte Flüchtlinge und wohnungslose Personen mit max. 400 Personen betrieben werden.
Die Stadt Hildesheim führt die jeweiligen Bundesregelungen als eigene Angelegenheit aus und hat die einschlägigen öffentlichen Recht öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere des niedersächsischen Gesetzes zur Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen und zur Durchführung eines Asylbewerberleistungsgesetzes zu beachten. Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern wird nach dem Asylverfahrensgesetz geregelt. Diese Vorschriften sind durch den künftigen Auftragnehmer zu beachten.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Betrieb der beiden Unterkünfte in der Borsigstraße und der Kruppstraße.
Die Leitung einschließlich der Stellvertretung stellt eine kritische Aufgabe im Sinne des § 47 Abs. 5 der Vergabeverordnung (VgV) dar, die durch den Auftragnehmer selbst oder ein Mitglied einer etwaigen gebildeten Bietergemeinschaft durchzuführen ist und nicht auf Nachunternehmer übertragen werden kann.
Der Auftrag wird im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gem. § 65 Abs. 1, § 17 VgV vergeben. Es handelt sich um eine Beschaffung sozialer Dienstleistungen im Sinn des § 130 Abs. 1 GWB. Gem. § 65 Abs. 4 VgV wird daher eine einheitliche europäische Eigenerklärung gem. § 48 Abs. 3 VgV nicht akzeptiert.