399897-2021 - ErgebnisDeutschland-Gelnhausen: Lehrmittel und -geräte
OJ S 151/2021 06/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises
Postanschrift: Barbarossastr. 16-24
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt 20 EDV
E-Mail: bieterfragen@bs-gelnhausen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkk.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems zur E-Mobilität
Referenznummer der Bekanntmachung: BS-E-Mobilität
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39162200 Lehrmittel und -geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems für die Beruflichen Schulen im MKK bestehend aus:
- einem modularen Lernsystem
- Lernsystem für Antriebsstrang und (Wieder-) Inbetriebnahme
- einem rein elektrischen Schulungsfahrzeug, welches für Ausbildungszwecke aufbereitet und mit der entsprechenden Sicherheitstechnik ausgestattet ist
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 275 271,05 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48190000 Unterrichtssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Hauptort der Ausführung: Gelnhausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist Träger von mehreren beruflichen Schulen im Kreisgebiet und in dieser Eigenschaft verantwortlich für die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln für diese Schulen.
Derzeit werden an den Beruflichen Schulen Gelnhausen, der größten beruflichen Schule Hessens ca. 170 Auszubildende aus den Altkreisen Gelnhausen und Schlüchtern im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/in mit unterschiedlichen Schwerpunkten beschult.
Auch die Gesellenprüfungen Teil I und Teil II finden, sowohl für den praktischen, als auch für den theoretischen Teil an dieser Schule statt.
Der Fachbereich Fahrzeugtechnik unterliegt einem kontinuierlichen technischen Wandel, dessen Dynamik in letzter Zeit durch die Themen Elektromobilität, Hybridtechnik, Fahrzeugvernetzung, Digitalisierung und Diagnosesysteme noch zugenommen hat.
Die Anzahl der Elektrofahrzeuge wird in den kommenden Jahren sehr stark zunehmen. Alle Fahrzeughersteller haben bereits, oder sind mit Hochdruck dabei, Fahrzeugmodelle mit Elektroantrieb in ihr Portfolio aufzunehmen. Somit werden zunehmend Fachkräfte zur Wartung und Reparatur dieser Fahrzeuge benötigt, die während ihrer Ausbildung entsprechend gut auf alle damit im Zusammenhang stehenden Themen vorbereitet werden müssen. Hierfür ist die zu beschaffende Ausstattung unerlässlich.
Ziel der Ausschreibung ist die Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems für die Beruflichen Schulen im MKK bestehend aus:
- einem modularen Lernsystem
- Lernsystem für Antriebsstrang und (Wieder-) Inbetriebnahme
- einem rein elektrischen Schulungsfahrzeug, welches für Ausbildungszwecke aufbereitet und mit der entsprechenden Sicherheitstechnik ausgestattet ist
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: IWB-EFRE-Programm Hessen
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-224559
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: TSK06207
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung und Bereitstellung eines Lehr- und Lernsystems zur E-Mobilität
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
01/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Lucas-Nülle GmbH
Postanschrift: Siemensstraße 2
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50170
Land: Deutschland
E-Mail: dieter.schatz@lucas-nuelle.de
Telefon: +49 2273567-4222
Fax: +49 2273567-69
Internet-Adresse: https://www.lucas-nuelle.de/2007/?land=DE
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 275 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 275 271,05 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2021