400019-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Massenspektrometer – Orbitrap Astral Zoom Massenspektrometer mit UHPLC-System
OJ S 111/2026 11/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversität Duisburg-Essen
E-Mailvergabe@uni-due.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelOrbitrap Astral Zoom Massenspektrometer mit UHPLC-System
BeschreibungLieferung eines Orbitrap Astral Zoom Massenspektrometer gekoppelt mit Ultra High Performance Liquid Chromatography (UHPLC) System inklusive Aufbau und Inbetriebnahme.
Kennung des Verfahrensb37237dc-a042-48fd-a9c7-23c7a1a551fe
Interne Kennung15-26 LK
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtEssen
Postleitzahl45141
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPNY5MD2DB#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelOrbitrap Astral Zoom Massenspektrometer mit UHPLC-System
BeschreibungLieferung eines vielseitiges UHPLC-gekoppeltes Massenspektrometriesystem mit hoher Geschwindigkeit, hervorragender Sensitivität und hoher Massengenauigkeit und -auflösung sowohl im MS1 als auch MS2-Modus. Das System muss in der Lage sein die Masse und das Masse-zu-Ladung-Verhältnis von Atomen und Molekülen in einer Probe zu bestimmen, wodurch die Zusammensetzung und Struktur chemischer Substanzen analysieren zu können. Es wird eine Auflösung von mindestens 240.000 im MS1 und mindestens 80.000 im M2 Modus bei einer Datenauszeichnungsrate von mindestens 250 Spektren pro Sekunde benötigt. Das MS-System muss mit einer Probenmenge von 10 ng - 3 µg pro Injektion arbeiten können. Das System muss in der Lage sein, 1500 bar Drücke zu erlauben und die kleinste Probenmengen aus limitierten Probenmengen (2.5 µL aus 3 µL) zu picken.
Interne Kennung15-26 LK
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38433100 Massenspektrometer
Zusätzliche Einstufung (cpv): 38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtEssen
Postleitzahl45141
Land, Gliederung (NUTS)Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: §135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. §134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltUniversität Duisburg-Essen
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungGefordert ist ein zeitgemäßes, vielseitiges UHPLC-gekoppeltes Massenspektrometriesystem mit hoher Geschwindigkeit, hervorragender Sensitivität und hoher Massengenauigkeit und -auflösung. Hier wird eine Auflösung von mindestens 240.000 im MS1 und mindestens 80.000 im M2 Modus bei einer Datenauszeichnungsrate von mindestens 250 Spektren pro Sekunde benötigt. Das Gerät ist in der Lage, qualitativ-hochwertige MS-Analysen insbesondere Methoden wie Label-freie Quantifizierung (LFQ) im Data Independent Acquisition Modus (DIA) und die Tag- / Label-basierte Quantifizierung mittels Tandem Mass Tags (TMT-MS) durchzuführen. Das MS-System muss mit einer Probenmenge von 10 ng - 3 µg pro Injektion arbeiten können. Das hochleistungs-LC-System ist mit dem MS System gekoppelt und ist von großer Bedeutung für die gesamte Performance des MS-Systems. Das System muss in der Lage sein, 1500 bar Drücke zu erlauben und die kleinste Probenmengen aus limitierten Probenmengen (2.5 µL aus 3 µL) zu picken.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungThermo Fisher Scientific GmbH
Angebot
Kennung des Angebots1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Vergabe von UnteraufträgenNoch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags15-26 LK
TitelOrbitrap Astral Zoom Massenspektrometer mit UHPLC-System
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungUniversität Duisburg-Essen
RegistrierungsnummerDE811272995
PostanschriftForsthausweg 2, Gebäude LG
StadtDuisburg
Postleitzahl47057
Land, Gliederung (NUTS)Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
LandDeutschland
KontaktpersonStrategischer Einkauf/Vergabestelle
E-Mailvergabe@uni-due.de
Telefon+49 203379-1691
Internetadressehttps://www.uni-due.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
RegistrierungsnummerDE812110859
PostanschriftZeughausstraße 2-10
StadtKöln
Postleitzahl50667
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-MailVKRhld-K@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 221-1473045
Fax+49 221-1472889
Internetadressehttps://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungThermo Fisher Scientific GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 42691
PostanschriftIm Steingrund 4-6
StadtDreieich
Postleitzahl63303
Land, Gliederung (NUTS)Offenbach, Landkreis (DE71C)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung66ff552c-edd2-4add-8bfa-4bd7a2c09ee5  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/06/2026 00:00:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung400019-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe111/2026
Datum der Veröffentlichung11/06/2026