400025-2022 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
OJ S 140/2022 22/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Investitionsbank des Landes Brandenburg
Postanschrift: Babelsberger Straße 21
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: ute.brylka@ilb.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
JA 2022-2025
Referenznummer der Bekanntmachung: Jahresabschlussprüfer 2022-2025
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Investitionsbank des Landes Brandenburg und deren Tochtergesellschaften sowie optional die Konzernabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2025.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
- Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse (nur Einzelabschluss) sowie des Lageberichtes der ILB sowie ihrer Tochtergesellschaften der Jahre 2022 bis 2025,
- optional: Prüfung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes der ILB der Jahre 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorschriften des HGB (ggf. muss diese Prüfung nicht durchgeführt werden),
- Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetz,
- Erstellung des Bezügeberichts,
- Prüfung des jährlichen Kostennachweises der ILB für das Land Brandenburg,
- ggf. Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank (Kreditforderungen - Einreichung und Verwaltung / MACCs),
- Prüfung gemäß § 89 Abs 1. des WpHG in der Fassung des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang (bis inkl. 31.12.2022 liegt BaFin-Befreiung vor),
- Prüfung gemäß § 84 WpHg im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang,
- Prüferische Durchsicht (ISAE 3000, limited assurance) der nichtfinanziellen Erklärung,
- Prüfung der Meldung anrechenbarer Kredite für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) inkl. Erstellung eines Prüfvermerks,
- Prüfung der Abzugsposten nach § 16j Abs. 2 Satz 2 FinDAG inkl. Erstellung eines Prüfvermerks.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Maßnahmen zur Qualitätssicherung / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Prüfung und Service / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Prüfung Konzernabschlüsse
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 182-473602
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: JA 2022 - 2025
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PricewaterhouseCoopers GmbH WPG
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1 700 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1RV8X
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim MWAE
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/07/2022