Beschreibung der Beschaffung
Die IB.SH sucht einen neuen Service-Partner, der als Generalunternehmer die Verantwortung für die Entgelt und Reisekostenabrechnung, den technischen Support sowie Services und Beratung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Auftraggeber innerhalb verabredeten Service- und Leistungszeiten übernimmt, eine
für das Haus passende personalwirtschaftliche Applikation auf der Basis SAP HCM anbietet, einsetzt und die Software sowie die entsprechende Hardware für die IB.SH betreibt. Die personalwirtschaftliche Applikation ist als Software as a Service anzubieten. Derzeit ist SAP HCM im Einsatz. Der Übergang an den neuen Service-Partner erfolgt von einem dritten Dienstleister. Die Anforderungen und die Zuständigkeiten sowie zu lösende Fragestellungen des Dienstleisters ergeben sich aus dem Fachkonzept. Die Anbieter, die nicht alle KO-Kriterien aus dem Fachkonzept einhalten können, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen. Für den Auftraggeber ist vom Dienstleiter ein technischer Zugang zum System bereitzustellen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IB.SH sind in die Abläufe und die Applikation einzuarbeiten. Die Zugriffsrechte umfassen generelle Leserechte, Auswertungsrechte und die Möglichkeit, Auswertungen für
den individuellen Bedarf selber einstellen zu können, Pflegerechte für das Veranstaltungsmanagement zur Erfassung von Seminaren, Pflegerechte für das Organisationsmanagement/ für Organisationsstammdaten für die Anlage von Organisationseinheiten, Planstellen und der Erfassung der Soll-Arbeitswerte. Die
Datenübernahme für die Transitionsphase ist vom Dienstleister zu gewährleisten und die systemtechnisch hinterlegten Abläufe und Lohnarten, etc. sind zu prüfen und zu übertragen. Die Datenübernahme umfasst auch historische Daten. Im Rahmen der Prüfung sollen u.a. vom Standard abweichende Abläufe (→ Customizing liegt vor) und die Berechnungslogik von Lohnarten vom Dienstleister (in Zusammenarbeit mit der IB.SH und dem bisherigen Dienstleister) identifiziert, geprüft und bei Bedarf angepasst werden. Eine verantwortliche Betriebsübernahme durch den Dienstleister ist ab dem 01.01.2023 sicher zu stellen. Hierbei hat der neue Dienstleister für einen ausreichenden Know-how Transfer von dem bestehenden Dienstleister bzw. IB.SH Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu sorgen.
A) Übernahme und Durchführung der Prozesse
B) Bereitstellung einer personalwirtschaftlichen Applikation mit den Schwerpunkten
C) Bereitstellung und Sicherstellung des laufenden Betriebs der erforderlichen IT-Infrastruktur für die
personalwirtschaftliche Applikation und deren Funktionen
D) Service Desk und Beratung
E) Transition