Beschreibung der Beschaffung
Generalplanerleistung nach HOAI 2021 mit den Leistungsbildern Objektplanung nach § 34, Technische Gebäudeausrüstung nach § 55, Tragwerksplanung nach § 51 und Gebäudeenergie nach Anlage 1, Pkt. 1.2.3, Leistungsphase 1-2.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen für die Generalplanung nach HOAI 2021 in folgenden Honorarzonen für die spezifischen Leistungsbilder vor:
- Objektplanung Honorarzone IV
- TGA | AG 1 – 5 Honorarzone II
- TGA | AG 6 Honorarzone I
- TGA | AG 7, 8 Honorarzone III
- Tragwerksplanung Honorarzone III
- Gebäudeenergie Honorarzone IV
In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI 2021, bis 1. Quartal 2023, ohne Anspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen (3-9) ist vorgesehen und besteht als Option der Auftragserweiterung. Weiterhin besteht die Option der Erweiterung des Leistungsumfangs für den Fall der Erteilung von Zuwendungen bei entsprechender Erhöhung der Baukosten und Verlängerung der Bauzeit.
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung der weiteren Leistungen einzeln, gegliedert nach Bauabschnitten und Leistungsphasen oder anderweitig modifiziert, vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen.