400839-2022 - ErgebnisDeutschland-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 140/2022 22/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Projekt - NPKD Next generation (NPKD-NG)
Referenznummer der Bekanntmachung: P564
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand ist die Weiterentwicklung eines NPKD-Nachfolgeprodukts (NPKD 3, Secunet AG) und die Funktionserweiterung für die Integration in eine aktualisierte NPKD-Infrastruktur im BSI. Das Nachfolgeprodukt ist an die neuen nationalen und internationalen Anforderungen anzupassen. Insbesondere müssen neue Zertifikatstypen, nicht nur für eMRTD, sondern auch für Dokumente mit digitalen Siegeln, unterstützt werden. Hierzu zählen insbesondere Visa-Signer-Zertifikate für Schengen Visa und Gesundheitszertifikate für ICAO- und EU-Dokumente. Der Auftragnehmer (AN) erweitert das „NPKD 3“ um die vom BSI benötigten Funktionen und versioniert diese als „NPKD-NG“. Das Projekt wird agil durchgeführt. Der AN unterstützt das BSI bei der Migration vom Altsystem und erstellt gehärtete Betriebssystemumgebungen für die Integration des NPKD-NG in eine aktualisierte Infrastruktur und leistet bei Bedarf auch vor Ort Unterstützung. Langfristig wird Support über einen Wartungsvertrag geleistet.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 252 800,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Beim Auftragnehmer
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Projekts ist die Weiterentwicklung eines NPKD-Nachfolgeprodukts und die Funktionserweiterung
für die Integration in eine aktualisierte NPKD-Infrastruktur im BSI.
Da das jetzige NPKD nicht mehr weiterentwickelt werden kann und das BSI bereits das Nachfolgeprodukt
lizenzkostenfrei aufgrund von Betriebs- und Kooperationsverträgen nutzen darf, ist dieses an die neuen
Anforderungen anzupassen und in eine neue NPKD Infrastruktur einzugliedern.
Der Auftragnehmer (AN) erweitert die Software NPKD 3 um die vom BSI benötigten Funktionen und versioniert
diese als Software, die im Folgenden „NPKD-NG“ bezeichnet wird. In diesem Projekt tritt nur das BSI
als Auftraggeber (AG) ein.
Hauptziel dieses Projekts ist die Fortführung der Fachaufgabe NPKD unter Berücksichtigung der erweiterten
nationalen und internationalen Anforderungen im Kontext der hoheitlichen Prüfung von Reisedokumenten,
nicht nur im Bereich von eMRTD, sondern auch von digital abgesicherten sonstigen Reise- und Nachweisdokumenten.
Das aktuelle NPKD ist dazu in das NPKD-NG zu überführen (Migration), sodass mindestens
die Funktionalität des aktuellen NPKDs und zusätzlich Visa-Signer-Zertifikate bis Jahresende 2022
unterstützt werden. Initial erstellt der AN gehärtete und vorkonfigurierte Betriebssystemumgebungen für
den Betrieb des NPKD-NG und leistet bei Bedarf Integrationssupport (bei Bedarf auch vor Ort). Auf der
gehärteten Plattform wird ein Pilotbetrieb vom AG ca. ab Mitte Juni 2022 (oder ggf. früher) durchgeführt.
Überdies unterstützt der AN den AG mit Support- und Wartung für das NPKD-NG.
Die neuen Funktionalitäten und die gehärtete Betriebsumgebung sind vom AN für den AG zu dokumentieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Zuschlagskriterien gem. Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Es existiert eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BSI und dem AN (eID PKI Vertrag vom 24.06.2021, unterzeichnet am 16.08.2021), gemäß dieser Kooperationsvereinbarung darf das BSI die NPKD 3 Software lizenzkostenfrei nutzen. Es handelt sich um das Nachfolgeprodukt des im BSI seit mehreren Jahren genutzten Produkts und enthält die wesentlichen Funktionen des ursprünglichen Systems.
Da das Projekt in einem engen Zeitrahmen abgeschlossen sein muss, kommen andere Anbieter nicht infrage. Insbesondere müssen Visa-Signer-Zertifikate für Schengen Visa bereits ab Mai 2022 geprüft werden können. Für die Gesundheitszertifikate können sich die Anforderungen je nach Pandemiegeschehen dynamisch ändern und in ihrer Dringlichkeit zunehmen.
Die secunet AG stellt einen Großteil der nationalen Infrastruktur in der Dokumentenprüfung bereit. Diese Systeme greifen ineinander und sind eng miteinander verzahnt. Im BSI wird eine Infrastruktur zu Testzwecken betrieben, die den Gegebenheiten in der Praxis, z.B. an der Grenze, ähnelt. Um die Fachaufgaben durchführen zu können, ist das BSI auf eine kompatible Infrastruktur angewiesen. Produkte anderer Anbieter führen möglicherweise zu Kompatibilitätsproblemen und erheblichem zeitlichem Verzug, da bei eventuell infrage kommenden Anbietern nationale Gegebenheiten nicht hinreichend bekannt sind.
Aufgrund zeitlicher Dringlichkeit und einer dynamischen Anforderungslandschaft ist davon auszugehen, dass kein Anbieter kurz- und mittelfristig eine Alternativlösung in notwendiger Qualität und Umfang bieten kann.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: P564
Bezeichnung des Auftrags:
Projekt - NPKD Next generation (NPKD-NG)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Secunet Security Networks AG
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45138
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 252 800,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/07/2022