401165-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Dienstleistungen im Energiebereich – Inhouse-Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung des zu entwickelnden Quartiers Fischbeker Reethen
OJ S 111/2026 11/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungIBA Hamburg GmbH
E-Mailinfo@iba-hamburg.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelInhouse-Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung des zu entwickelnden Quartiers Fischbeker Reethen
BeschreibungDie Auftraggeberin projektiert die Quartiersentwicklung des neuen zur Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gehörenden Quartiers Fischbeker Reethen. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit der HEnW KommunalEnergie GmbH (HKE) einen Vertrag über die Entwicklung eines ressourcenschützenden, sicheren und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbaren Wärmeversorgungskonzepts abzuschließen, um auf einer ca. 70 ha großen Planungsgebietsfläche die Wärmeversorgung aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen sicherzustellen. Es ist beabsichtigt die Konzession für die Wärmeversorgung für die Fischbeker Reethen an die HKE im Wege der Inhouse-Vergabe zu vergeben.
Kennung des Verfahrensa3b2b5ac-ee92-4681-a628-30605953dd0d
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHamburg
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenHamburg Neugraben-Fischbek
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelInhouse-Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung des zu entwickelnden Quartiers Fischbeker Reethen
BeschreibungDie Auftraggeberin projektiert die Quartiersentwicklung des neuen - zur Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) gehörenden – Quartiers Fischbeker Reethen. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit der HKE einen Vertrag zur Entwicklung eines ressourcenschützenden, sicheren und gleichzeitig wirtschaftlich vertretbaren Wärmeversorgungkonzepts abzuschließen. Auf einer ca. 70 ha großen Planungsgebietsfläche soll in Hamburg-Neugraben-Fischbek die Wärmeversorgung aus nach bestimmten technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zu errichtenden und zu betreibenden Wärmeerzeugungs- und Wärmeverteilungsanlagen errichtet werden. Der derzeit geschätzte Wärmebedarf beläuft sich auf ca. 15.901 MWhth/a für ca. 2.300 Wohneinheiten sowie Gewerbe- und Einzelhandelsflächen, insgesamt rund 311.496 m² BGF. Die Auftraggeberin beabsichtigt die Konzession für die Wärmeversorgung des neuen Quartiers Fischbeker Reethen an die HKE im Wege der Inhouse-Vergabe zu vergeben.
Interne KennungLos 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71314000 Dienstleistungen im Energiebereich
Zusätzliche Einstufung (cpv): 09323000 Fernwärme
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHamburg
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche InformationenMit dieser Bekanntmachung bekundet die Auftraggeberin gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, mit der HKE – für den Fall erfolgreicher Vertragsverhandlungen - einen Konzessionsvertrag zu den in 5.1 genannten Vertragszwecken frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abzuschließen. Von Interessenbekundungen/ Angeboten ist daher abzusehen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBehörde für Finanzen und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB endet die Frist, innerhalb der die Unwirksamkeit des Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Inhouse-Vergabe in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im Wege des Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der unter 5.1.16 genannten Stelle zu beantragen ist. Originaltext § 135 Abs. 1 und 3 GWB: § 135 Abs. 1 GWB. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des GWB gestattet ist, 3. und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 135 Abs. 3 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltIBA Hamburg GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeÖffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors („intern“), Auftragsvergabe an verbundene Unternehmen oder Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder innerhalb eines Gemeinschaftsunternehmens
Sonstige BegründungDie Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Die Voraussetzungen für eine sog. Inhouse-Vergabe sind erfüllt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Die Wärmeversorgung des Quartiers Fischbeker Reethen ist gemäß § 105 Abs. 1 GWB iVm § 108 Abs. 1 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich im vierten Teil des GWB finden, freigestellt. Gemäß § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 i. V. m. Abs. 1 und 8 GWB ist der vierte Teil des GWB auf die Vergabe von Konzessionen nicht anzuwenden, wenn (1) der Konzessionsgeber und -nehmer vom selben öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB kontrolliert werden, (2) mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten des Konzessionsgebers und -nehmers der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von dem sie kontrollierenden öffentlichen Auftraggeber oder von einer anderen juristischen Person, die von diesem kontrolliert wird, betraut werden und (3) an dem Konzessionsnehmer keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht. Die FHH übt als öffentliche Auftraggeberin nach § 99 Nr. 1 GWB über beide Parteien maßgeblichen Einfluss im Sinne des § 108 Abs. 2 S. 2 iVm § 108 Abs.1 Nr. 1 GWB aus (Kontrollkriterium). Im Fall der IBA Hamburg GmbH kann die FHH die Kontrolle unmittelbar ausüben. Im Fall der HKE besitzt die FHH die Kontrollmöglichkeit, da sie mittelbar das gesamte Stammkapital der HKE hält und insoweit über die gesetzlichen Regelungen im GmbHG einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und die wesentlichen Entscheidungen der HKE ausüben kann. Mehr als 80 % der Tätigkeiten der HKE dienen der Ausführung von Aufgaben, mit denen sie von der FHH oder von einer anderen Person, die von dieser kontrolliert wird, betraut wurde (Wesentlichkeitskriterium). Dies ist durch den Gesellschaftsvertrag der HKE sichergestellt. Es besteht auch keine private Kapitalbeteiligung an der HKE (Beteiligungskriterium), diese ist auch per Satzung ausgeschlossen. Die FHH hält darüber hinaus mittelbar das gesamte Stammkapital der HKE und übt aufgrund der gesetzlichen Regelungen im GmbHG einen ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und wesentlichen Entscheidungen der HKE aus. Mit dieser Bekanntmachung bekundet die IBA Hamburg GmbH gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, den unter 5.1 genannten Wärmekonzessionsvertrag mit der HKE abzuschließen. Die Auftraggeberin ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Von Interessenbekundungen und/ oder Angeboten ist daher abzusehen. Die Verträge werden frühstens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach Ablauf dieser Frist gemäß § 135 Abs. 3 S.1 GWB nicht mehr möglich ist.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungHEnW KommunalEnergie GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsWärmeversorgungskonzept Fischbeker Reethen
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von Unteraufträgenno
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsWärmeversorgung für die Fischbeker Reethen
TitelInhouse-Vergabe einer Konzession zur Wärmeversorgung des zu entwickelnden Quartiers Fischbeker Reethen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungIBA Hamburg GmbH
RegistrierungsnummerUStID. DE252427406
PostanschriftAm Zollhafen 12
StadtHamburg
Postleitzahl20539
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
KontaktpersonIBA Hamburg GmbH
E-Mailinfo@iba-hamburg.de
Telefon+49 40 22 62 27 0
Fax+49 40 22 62 27 315
Internetadressehttp://www.iba-hamburg.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungHEnW KommunalEnergie GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerUStID. DE274969739
PostanschriftAusschläger Allee 175
StadtHamburg
Postleitzahl20539
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@henw-kommunalenergie.de
Telefon+49 40 6396 2660
Internetadressehttps://www.henw-kommunalenergie.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBehörde für Finanzen und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg
Registrierungsnummer02000000-KFB0000001-20
AbteilungVergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
PostanschriftAdolphsplatz 3-5
StadtHamburg
Postleitzahl20457
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon+49 40428231690
Fax+49 40427923080
Internetadressehttps://www.hamburg.de/service/info/11725152/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungdda654e3-90cc-4386-ba0b-30ec04645000  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/06/2026 17:13:38 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung401165-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe111/2026
Datum der Veröffentlichung11/06/2026