401573-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren
OJ S 111/2026 11/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandratsamt Rems-Murr-Kreis
E-Mailm.schneider@rems-murr-kreis.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 03 „Verkehrsraum Waiblingen“ im offenen Verfahren
BeschreibungDas Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld Linie 201A Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach – Waiblingen – Beinstein – Endersbach Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf. Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach – Waiblingen – Beinstein (Schülerverkehr) Linie 205 Waiblingen – Schmiden – Neugereut Linie 207 (Korb –) Korber Höhe – Waiblingen – Fellbach Linie 208 Waiblingen – Altstadt – Galgenberg – Altstadt – Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen – Industriegebiet Eisental – Waiblingen Linie 218 Waiblingen– Friedhof – Altstadt – Wasserstube – Altstadt – Friedhof – Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten – Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum 01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld – Hohenacker – Neustadt – Waiblingen – Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Kennung des Verfahrensece3c157-95dd-4c0a-a9af-b8d37d7ca209
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLeistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel RMK 03)
BeschreibungDas Linienbündel 3 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 201 Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld Linie 201A Waiblingen – Neustadt – Hohenacker – Bittenfeld (Schülerverkehr) Linie 204 Hegnach – Waiblingen – Beinstein – Endersbach Folgendes ist bei der Linie 204 zu beachten: - Die Linie 204 weist zwei Fahrplanzustände auf. Zustand 1 deckt den Zeitraum ab Inbetriebnahme des Bündels RMK03 zum 01.01.2027 bis zum 31.07.2027 ab. Bei Zustand 2, welcher ab 01.08.2027 gilt, entfällt der Abschnitt zwischen Beinstein und Endersbach. Linie 204A Hegnach – Waiblingen – Beinstein (Schülerverkehr) Linie 205 Waiblingen – Schmiden – Neugereut Linie 207 (Korb –) Korber Höhe – Waiblingen – Fellbach Linie 208 Waiblingen – Altstadt – Galgenberg – Altstadt – Waiblingen (Citybus 1) Linie 216 Waiblingen – Industriegebiet Eisental – Waiblingen Linie 218 Waiblingen– Friedhof – Altstadt – Wasserstube – Altstadt – Friedhof – Waiblingen (Citybus 2) Linie N21 Waiblingen – Beinstein – Endersbach – Stetten – Waiblingen (Nachtbus) - Die Linie N21 ist nur im Zustand 1 in diesem Bündel enthalten. Zum 01.08.2027 wechselt die Linie N21 in das Bündel RMK01. Linie N24 Bittenfeld – Hohenacker – Neustadt – Waiblingen – Hegnach (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Ab Inbetriebnahme des Eisenbahninfrastrukturprojektes Stuttgart 21 (S21) kommt es zu einer Verschiebung der für die Bus-Zug-Anschlüsse zugrunde liegenden Bahnfahrpläne. Aus diesem Grund werden in den oben genannten Anhängen LB.1, LB.2 und LB.3 drei verschiedene Fahrplanzustände der Buslinien des Linienbündels RMK03 dargestellt. Da der genaue Inbetriebnahmezeitpunkt von S21 noch nicht bekannt ist, wird für die Kalkulation ein Inbetriebnahmedatum zum Fahrplanwechsel 2027 angenommen (12.12.2027). Zur Inbetriebnahme von S21 sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Sollte S21 später oder früher als zu dem angenommenen Zeitpunkt in Betrieb gehen, so gilt der jeweils für den dann gültigen Fahrplanzustand zugrundeliegende abgegebene Preis als Vergütungsgrundlage. Sollte sich die Inbetriebnahme von S21 beispielsweise weiter verzögern, gelten die für den Zustand 2 abgegebenen und fortgeschriebenen Preise so lange weiter, bis S21 in Betrieb geht.
Interne KennungLOT-0001 E37225979
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2038
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenSonstiges
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: · Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. · Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung des EignungskriteriumsTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: · Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) einzutragen. · Es werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. · Die Benennung eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person. Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) zu erfolgen. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt. Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei – drei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge, – zwei Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, – einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit“) anzugeben. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit Bussen. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 („Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“) anzugeben.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsEignungsleihe Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2., 3., 4. (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht auf Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“ beschränkt. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47 Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt „Verpflichtungserklärung“) auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 „Erklärungen zu Ausschlussgründen“ vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern ausgeführten – trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungKein Schwellernwertkriterium
Beschreibunga) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller an-gebotenen Wertungspreise (Preis der Grundleistung und Preis für Zube-stellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein fiktives Angebot mit die-sem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darun-ter liegenden Wertungspreisen erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf ei-ne volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.€, bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot A: 4,186 Mio. € = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio. € = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio. € = 70 Punkte Angebot D: 2,9 Mio. € = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio. € = 25 Punkte. Die zu erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt „Berechnung_Fortschreibung“). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im Kalkulationsblatt angeben.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKein Schwellenwerttkriterium
Beschreibungb) Zuschlagskriterium Qualität der Konzepte: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen Kosten sind in den Wertungs-preis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt: • „Konzept 1: Fahrzeugkonzept“ (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 2: Personalkonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) • „Konzept 3: Qualitätskonzept“ (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren, die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche Aussagen enthalten (NICHT: „bei Bedarf“, „möglicherweise“, „auf Wunsch“, etc.). Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere Abbildungen in seine Konzepte einfügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet. Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen. Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts in-des die zur Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung). Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße, Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept „Fahrzeugkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund erfolgt diese Bewertung nach folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel sehr gut (10 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept „Personalkonzept“ – (10 Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergabe-rechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebot
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E37225979
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E37225979
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogZulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote16/06/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss76 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachforderung kann nicht ausgeschlossen werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin16/06/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleLandratsamt Rems-Murr-Kreis
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLandratsamt Rems-Murr-Kreis
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandratsamt Rems-Murr-Kreis
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00000318
PostanschriftAlter Postplatz 10
StadtWaiblingen
Postleitzahl71332
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
E-Mailm.schneider@rems-murr-kreis.de
Telefon071515011799
Internetadressehttps://www.rems-murr-kreis.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
RegistrierungsnummerDE811469974
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76173
Land, Gliederung (NUTS)Rems-Murr-Kreis (DE116)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon07219268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung04c42f37-ef0d-4ac1-8cca-11375cf328ee-01
Hauptgrund für die ÄnderungKorrektur – Veröffentlichung
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungcf62fe11-9dc8-4dc5-b13f-acd3d9f6fff9  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung09/06/2026 09:18:49 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung401573-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe111/2026
Datum der Veröffentlichung11/06/2026