Hauptort der Ausführung:
Landkreis Leipzig - Ortslage Naunhof
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, bestehend aus zwei Messplätzen, an der Ortslage Naunhof S 43, außerorts, in Fahrtrichtung Großpösna ca. 130m nördlich der Einmündung Brandiser Straße des Ortes Naunhof sowie in Fahrtrichtung A14 ca. 100m südlich der Einmündung Brandiser Straße des Ortes Naunhof. Aufgrund des abzusichernden Verkehrsraumes sind für diesen Messplatz 2 versetzte Messstellen bzw. -anlagen nötig.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Erstlaufzeit kann sich um jeweils zwölf (12) weitere Monate verlängern, höchstens jedoch drei Mal.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Leipzig- Ortslage Machern
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, bestehend aus zwei Messplätzen, in der Ortslage Machern, B 6, Höhe Tankstelle, in Fahrtrichtung Ortsmitte ca. 170 m nach Ortstafel, in Fahrtrichtung Leipzig ca. 100 m vor Einmündung Gartenallee; Bundesstraße. Aufgrund der baulichen Straßengegebenheiten wäre grundsätzlich eine Abdeckung beider Fahrtrichtungen über eine Messstelle bzw. -anlage möglich
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Erstlaufzeit kann sich um jeweils zwölf (12) weitere Monate verlängern, höchstens jedoch drei Mal.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Leipzig - Ortslage Großpösna
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, bestehend aus einem Messplatz, in der Ortslage Großpösna, Grimmaischestraße, Fahrtrichtung Leipzig, ca. 200 m nach Ortstafel. Aufgrund der baulichen Straßengegebenheiten wäre grundsätzlich eine Abdeckung beider Fahrtrichtungen über eine Messstelle bzw. -anlage möglich.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Erstlaufzeit kann sich um jeweils zwölf (12) weitere Monate verlängern, höchstens jedoch drei Mal.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 089-229442
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 1.1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Ortslage Naunhof
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 30/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: VDS Verkehrstechnik GmbH
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 02/08/2021