Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an: ein nichtoffenes Verfahren
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit