402508-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Unterrichtssoftwarepaket – Lernmanagementsystem itslearning für Schleswig-Holstein
OJ S 118/2025 24/06/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
E-Maildataportvergabestelle@dataport.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersBildung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLernmanagementsystem itslearning für Schleswig-Holstein
BeschreibungAbschluss eines EVB-IT Cloudvertrags zur Bereitstellung und zum Betrieb des Lernmanagementsystems itslearning für allgemein- und berufsbildende Schulen des Landes Schleswig-Holstein sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Kennung des Verfahrens0248b5ff-c3ba-4474-a65e-1d4ff593b247
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48190000 Unterrichtssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelLernmanagementsystem itslearning für Schleswig-Holstein
BeschreibungAbschluss eines EVB-IT Cloudvertrags zur Bereitstellung und zum Betrieb des Lernmanagementsystems itslearning für allgemein- und berufsbildende Schulen des Landes Schleswig-Holstein sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Interne KennungDP-2025000037 (VV RE3/26027/25)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48190000 Unterrichtssoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen
Beschreibung der OptionenDer Auftraggeber kann den Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit von vier Jahren einmalig um zwei Jahre verlängern. Nach Ablauf von sechs Jahren kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKiel
Postleitzahl24116
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Laufzeit6 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungAlleiniges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber ist gem. § 135 Abs. 3 GWB verpflichtet, vor dem hiermit angekündigten, beabsichtigten Vertragsabschluss eine Wartefrist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, einzuhalten. Innerhalb dieser Zeit ist die vergaberechtliche Überprüfung des angekündigten Vertragsabschlusses bei der zuständigen Vergabekammer im Wege eines Nachprüfungsverfahrens möglich, soweit dieses zulässig ist. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge13 596 100,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDas Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein stellt allgemein- und berufsbildenden, öffentlichen Schulen des Landes das digitale Lernmanagementsystem (LMS) itslearning der Fa. itslearning GmbH zur Nutzung zur Verfügung. Der bestehende Vertrag endet zum 31.07.2025, so dass die Notwendigkeit zum Abschluss eines Folgevertrages besteht. Die landesweite Bereitstellung und Einführung des LMS für die öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein seit 2020/2021 war mit einem erheblichen zeitlichen, personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Diese geleisteten Aufwände/Investitionen wären im Falle eines Wechsels des LMS weitgehend verloren. Momentan sind von von insgesamt 800 öffentlichen Schulen bereits 538 Schulen für die Nutzung des LMS itslearning angemeldet. Mit Stand Februar 2025 wurde das LMS ca. 24.600 Lehrkräften (von ca. 30.000 Lehrkräften landesweit) und mehr als 215.000 Schülerinnen und Schülern (von ca. 372.000 landesweit) bereitgestellt. Um den Schulen eine zielgerichtete Nutzung zu ermöglichen, wurden seit 2021 über 500 Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, in denen mehr als 10.000 Nutzende geschult wurden. Diese haben ihr Wissen wiederum als Multiplikatoren innerhalb ihrer Schulen weitergegeben. Lehrkräfte haben mit erheblichem Arbeitsaufwand Kurse erstellt und dort ihre Materialien eingearbeitet. Im LMS von itslearning wurden über 68.000 Kurse angelegt. Unter der Annahme eines durchschnittlichen Arbeitsaufwandes von 2,5 Stunden pro Kurs sind von Lehrkräften zur Erstellung und Pflege von Kursen bisher bereits 170.000 Arbeitsstunden geleistet worden. Die Einführung und aktive Einbindung des LMS in die Unterrichtsgestaltung erfordert von Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern eine gewisse Einarbeitungszeit. Diese wird je Klasse auf ca. 5 – 10 Unterrichtsstunden geschätzt. Der Aufwand wird insgesamt mit einer Größenordnung von 50.000 – 80.000 Arbeitsstunden veranschlagt, die im Falle des Einsatzes eines LMS eines anderen Anbieters erneut anfallen würden. Eine Umstellung auf ein anderes LMS würde Personalkosten in Höhe von geschätzt 17 Mio. Euro bedeuten. Die Einführung und Implementierung neuer IT-Systeme bedeutet auch bei sorgfältiger Vorbereitung durch ein leistungsfähiges Unternehmen erfahrungsgemäß eine längere Anlauf- und Eingewöhnungsphase, in der auch durch Anwendungs- und Bedienfehler vermehrt technische Probleme auftreten können, die sich negativ auf die Verfügbarkeit der Anwendung und die Zufriedenheit der Nutzenden auswirken. Ein neues LMS muss in die bereits bestehende Infrastruktur des Landes integriert werden. Dies wird nicht ohne Anpassung von Schnittstellen erfolgen können. Etwaige technische Probleme und auch Kompatibilitätsprobleme können wiederum nicht vorhersehbare Anpassungsarbeiten erforderlich machen, was zu einem Kostenmehraufwand führen könnte. Auch aus pädagogischen Gründen bedarf es eines zuverlässigen, sicheren und den Anforderungen der Nutzenden funktional entsprechenden LMS. Der laufende Schul-/Unterrichtsbetrieb muss sichergestellt werden. Aus diesem Grund müssen technische Ausfälle und Störungen aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des LMS unbedingt vermieden werden. Ein Wechsel des LMS birgt außerdem das Risiko, dass der erneute Umstellungs- und Einarbeitungsaufwand die Akzeptanz und Nutzung eines digitalen Lernsystems erheblich mindert. Dies könnte dazu führen, dass der Einsatz digitaler Inhalte im Schul-/Unterrichtsbetrieb wieder deutlich zurückgeht, was der generellen Zielsetzung des MBWFK zuwiderlaufen würde. Im Falle des Einsatzes eines neuen LMS wären bisher erarbeitete Ergebnisse nicht mehr nachvollziehbar. Dies bedeutet, dass z. B. Hinweise/Kommentare zu Arbeitsergebnissen und die bisherige Dokumentation des Lernfortschritts sowie der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in einem neuen System nicht verfügbar wären. Aus den genannten Gründen, vor allem den mit einem Wechsel des LMS verbundenen erheblichen Umstellungsaufwänden in Form von internen Personalaufwänden und -kosten (insbesondere auf Seiten des pädagogischen Personals) sowie den mit größeren IT-Migrationsprojekten grundsätzlich verbundenen Risiken und Kosten, ist der Einsatz des LMS itslearning weiterhin erforderlich. Für eine Umstellung stehen auch keine geeigneten technischen Mittel zur Verfügung, die es ermöglichen würden, die bestehenden Arbeitsergebnisse mit einem vertretbaren Aufwand gleichwertig in ein anderes LMS zu überführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für entsprechende Aufgaben in nur sehr begrenztem Maße Personalkapazitäten verfügbar sind und es im Sinne des Auftraggebers ist, dass diese vorzugsweise für die unmittelbare pädagogische Arbeit genutzt werden und nicht für die Umstellung von Infrastrukturkomponenten, die den Schulbetrieb und die pädagogische Arbeit unterstützen sollen. Mit Blick auf einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz ist es dem Auftraggeber daher nicht zumutbar, ein erst vor wenigen Jahren eingeführtes, zuverlässig funktionierendes und auch den Anforderungen weiterhin vollumfänglich entsprechendes LMS zu ersetzen. Das MBWFK beabsichtigt in den nächsten Jahren zudem einen Transformations-Prozess umzusetzen, der das Lehren und Lernen in einer Kultur der Digitalität ermöglicht. Dies kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn dazu auf bereits vorhandene, etablierte Infrastrukturkomponenten wie z. B. das LMS von itslearning aufgesetzt wird. Aus diesem Grund müssen jegliche Risiken und zusätzliche Aufwände vermieden werden, die diesem Transformations-Prozess entgegenwirken könnten. Die Vergabe ist somit ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV („Wettbewerbslosigkeit aus technischen Gründen“) objektiv geboten. Die Entscheidung des Auftraggebers ist hinsichtlich der konkreten Umstände in sachlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht sorgfältig geprüft und in einem ausführlichen Vergabevermerk dokumentiert worden.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle Bezeichnungitslearning GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2025155444
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots13 596 100,00 EUR
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-01
TitelLernmanagementsystem itslearning für Schleswig-Holstein
Datum der Auswahl des Gewinners18/06/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLand Schleswig-Holstein - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Registrierungsnummer991-00004047
PostanschriftBrunswiker Straße 16-22
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Maildataportvergabestelle@dataport.de
Telefon+49 431 32950
Internetadressehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/III/iii_node
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Registrierungsnummert:04319884542
PostanschriftDüsternbrooker Weg 94
StadtKiel
Postleitzahl24105
Land, Gliederung (NUTS)Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon+49 431 988-4542
Fax+49 431 988-4702
Internetadressehttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnungitslearning GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerUStID. DE273381482
PostanschriftErich-Steinfurth-Straße 6
StadtBerlin
Postleitzahl10243
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailinfo.de@itslearning.com
Telefon+49 30 61674847
Internetadressehttps://de.itslearning.com/index.aspx
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung6bea610e-fb02-49fb-aaf5-1dc799ea72a2  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/06/2025 21:12:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung402508-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe118/2025
Datum der Veröffentlichung24/06/2025