Der Auftraggeber kann nach § 13 Abs. 2 Nr.5 SektVO Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann vergeben, wenn zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden sollen, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind..Bisherige Leistungen zur Herstellung des notwendigen Stromanschlusses wurden in der Vergangenheit aus gesetzlichen Gründen von der NETZE Bad Langensalza GmbH erbracht und sind auch künftig aus den weiter oben dargestellten Gründen und den bestehenden gesetzlichen Regelungen von diesem Unternehmen zu erbringen.