403379-2022 - ErgebnisDeutschland-Duisburg: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile
OJ S 141/2022 25/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail: r.dumzlaff@wb-duisburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Entsorgungswirtschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
2022-69 Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Mobilbaggern mit einer Motorleistung von min. 100 kW zum Einsatz als Friedhofsbagger
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-69 WBD
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
43200000 Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung zum Kauf von 2 Stück neuen Mobilbaggern
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 276 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR Betriebshof Kasslerfeld Max-Peters-Str. 23 47059 Duisburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung zum Kauf von
2 Stück neuen Mobilbaggern, die auf Friedhöfen als Gräberbagger eingesetzt werden sollen und die unter anderem folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Motorleistung min. 100 kW
- Abgasnorm EURO 6
- Spurbreite ca. 1.300 mm (+/- 10 %)
- Gesamtbreite max. 1.540 mm
- Kraftstoffbehältervolumen min. 80 Liter
- AdBlue Behältervolumen ca. 25 Liter (+/- 10 %)
- Motorsteuerung über Kette
- Hydrostatischer Fahrantrieb
- Permanenter Allradantrieb
- Automotive Steuerung
- Hydraulische Zweikreis-Bremsanlage
- Lastabhängige Bremskraftregelung
- Schwingungsfrei gelagerte und hydraulisch kippbare Kabine
- Geschlossener Drehkranz mit Innenverzahnung und einem
Durchmesser von mehr als 900 mm
- Schwenkgerät mit einem Schwenkbereich von 360 Grad
- Gesamtausladung min. 4.900 mm ab Drehkranzmitte
- Zweischalengreifer als Felsengreifer mit einer Größe von
760 x 900 mm
Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für die Mobilbagger ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Gesamte Außenbreite der Grundmaschine / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Motorleistung / Gewichtung: 10%
Qualitätskriterium - Name: Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch pro Betriebsstunde / Gewichtung: 6%
Qualitätskriterium - Name: Art der verwendeten Lacke / Pulverbeschichtungen bei der Lackierung des Mobilbaggers / Gewichtung: 4%
Kostenkriterium - Name: Preisliche Aspekte / Gewichtung: 50%
Kostenkriterium - Name: Garantieleistungen / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Zusätzliche, kostenlose Service-Leistungen ohne Bedingung / Gewichtung: 5%
Kostenkriterium - Name: Entfernung der nächsten Service-Station / Gewichtung: 2,5%
Kostenkriterium - Name: Geschäftstyp der nächsten Service-Station / Gewichtung: 2,5%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Der vorstehende, geplante Lieferermin wurde von dem / der AG im
Vorfeld der Ausschreibung als Planungsgrundlage definiert. Es muss
aber eine Lieferfrist nach schriftlichem Auftragseingang, bis zu deren
Ablauf die Lieferung vollständig erfolgt sein wird, in der Anlage 2
"Checkliste" unter Punkt 3.1 angegeben werden. Diese individuelle
Lieferfrist kann sowohl einen früheren als auch einen späteren
Lieferermin ergeben als den vorstehenden Planliefertermin des / der
AG. Beides ist zulässig.
Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über diese Vergabeplattform "Metropole Ruhr" an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen eine Registrierung des / der Interessent*in auf der E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" erforderlich. Auskünfte auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Sollten während der laufenden Angebotsphase auf andere Weise als der zuvor beschriebenen (z. B. per Telefon, Fax oder E-Mail) Fragen oder Auskunftsersuchen an den / die AG gerichtet werden, wird der / die AG deren Beantwortung auf diesen Kommunikationswegen nicht nachkommen, sondern auf die vorstehende Verfahrensweise und die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" verweisen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase, Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragesteller*in, sondern für alle zum Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das auskunftsersuchende Unternehmen aus Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt.
Auch eventuell notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die E-Vergabeplattform "Metropole Ruhr" bekannt gegeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 100-276132
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500302934
Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von 2 Stück Mobilbaggern vom Typ Hansa APZ 531
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
20/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: RKF-BLESES GmbH
Postanschrift: Zum Kaiserbusch 4
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland
E-Mail: muenster@rkf-bleses.de
Telefon: +49 1621080590
Fax: +49 251626743
Internet-Adresse: www.rkf-bleses.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 250 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 276 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDBZ2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045 /+49 2211473053
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragsteller*in und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der / Die Antragsteller*in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeber*in nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeber*in gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des / der Auftraggeber*in, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/07/2022