403634-2022 - AuftragsänderungDeutschland-Düsseldorf: Arzneimittel
OJ S 141/2022 25/07/2022
Bekanntmachung einer Änderung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GWQ ServicePlus AG
Postanschrift: Tersteegenstraße 28
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de
Fax: +49 211758498562
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwq-serviceplus.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Patent_49
Referenznummer der Bekanntmachung: Patent_49
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Amifampridin
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Abschluss eines Rabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem pharmazeutischen Unternehmen geschlossen (die teilnehmenden Krankenkassen und die Details zu Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2021 Ende: 31/05/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 112-292038

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Firdapse(R)
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
10/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Serb
Ort: Bruxelles
NUTS-Code: BE Belgique / België
Land: Belgien
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 10,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die GWQ ServicePlus AG handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
Audi BKK
BAHN-BKK
Bertelsmann BKK
Betriebskrankenkasse Herford Minden Ravensberg
BKK Akzo Nobel -Bayern-
BKK BPW Bergische Achsen KG
BKK Deutsche Bank AG
BKK Diakonie
BKK DürkoppAdler
BKK Faber-Castell & Partner
BKK firmus
BKK Freudenberg
BKK Groz-Beckert
BKK MTU
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg
BKK Voralb Heller*Index*Leuze
BMW BKK
Daimler BKK
DIE BERGISCHE KRANKENKASSE
Heimat Krankenkasse
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesundplus
IKK Die Innovationskasse
IKK Südwest
Koenig & Bauer BKK
Krones BKK
Merck BKK
Salus BKK
SBK
SECURVITA BKK
SKD BKK
Südzucker BKK
Vivida BKK
Wieland BKK
Welche Kassen an welchen Fachlosen teilnehmen, entnehmen Sie bitte der Aufstellung in den Vergabeunterlagen. Die Freischaltung für den Zugang zum Download der Unterlagen erfolgt innerhalb von 48Std. nach Registrierung. Ein postalischer Versand der Verdingungsunterlagen erfolgt nicht. Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen. Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebotewerden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRZRR5H
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rabattvertrags für den o. g. Wirkstoff. Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem pharmazeutischen Unternehmen geschlossen (die teilnehmenden Krankenkassen und die Details zu Vertragslaufzeiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen)
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/06/2021 Ende: 30/06/2022Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
gem. § 4 Abs. 3 der Vertragsbedingungen des 49. Vergabeverfahrens endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 10,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Serb
Ort: Bruxelles
NUTS-Code: BE Belgique / België
Land: Belgien
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
gem. § 4 Abs. 3 der Vertragsbedingungen des 49. Vergabeverfahrens endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Eintritt von Generika
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 10,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 10,00 EUR