403735-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Betankung von Fahrzeugen – Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
OJ S 112/2026 12/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
E-MailKanzlei@schramm-oehler.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
BeschreibungErweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Deutsch Wagram um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wiener Umland/Nordteil (AT126)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Deutsch Wagram
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/08/2039
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0002
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Hochleithen um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wiener Umland/Nordteil (AT126)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Hochleithen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/08/2039
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Deutsch Wagram wurde zwischen der Raststätten Betriebs GmbH und ASFINAG am 20.05.2010 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten Raststation auf der S1 Wiener Außenring Schnellstraße eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die Raststätten Betriebs GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert . Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation/Tankstelle Hochleithen wurde zwischen der Raststätten Betriebs GmbH und ASFINAG am 20.05.2010 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten Raststation auf der A5 Nordautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die Raststätten Betriebs GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert . Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRaststätten Betriebs GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
Datum der Auswahl des Gewinners10/06/2026
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRaststätten Betriebs GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
Datum der Auswahl des Gewinners10/06/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer92191a
PostanschriftSchnirchgasse 17
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
KontaktpersonSchramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
E-MailKanzlei@schramm-oehler.at
Telefon+4314097609
Fax+431409760930
Internetadressehttps://www.asfinag.at/
Profil des Erwerbershttps://www.provia.at/bieterportal/Login?ReturnUrl=%2Fbieterportal%2F
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungRaststätten Betriebs GmbH
Registrierungsnummer283258g
PostanschriftModecenterstraße 17 / Obj. 2 / 6. OG
StadtWien
Postleitzahl1110
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
PostanschriftErdbergstraße 192 - 196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+431601490
Fax+431711238891541
Internetadressehttps://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2037147b-02e7-4fc1-9106-4840bf4b01b7  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/06/2026 16:04:32 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung403735-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe112/2026
Datum der Veröffentlichung12/06/2026