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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
Beschreibung: Erweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens: 3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
Beschreibung: Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Deutsch Wagram um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Nordteil (AT126)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststation Deutsch Wagram
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2039
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
Beschreibung: Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Hochleithen um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Nordteil (AT126)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststation Hochleithen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2039
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für die Raststation/Tankstelle Deutsch Wagram wurde zwischen der Raststätten Betriebs GmbH und ASFINAG am 20.05.2010 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten Raststation auf der S1 Wiener Außenring Schnellstraße eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die Raststätten Betriebs GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert . Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für die Raststation/Tankstelle Hochleithen wurde zwischen der Raststätten Betriebs GmbH und ASFINAG am 20.05.2010 ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit diesem Vertrag wurde ein Baurecht zum Zweck des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten Raststation auf der A5 Nordautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die Raststätten Betriebs GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert . Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Raststätten Betriebs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Deutsch Wagram
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/06/2026
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Raststätten Betriebs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hochleithen
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/06/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 92191a
Postanschrift: Schnirchgasse 17
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Kontaktperson: Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
Telefon: +4314097609
Fax: +431409760930
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Raststätten Betriebs GmbH
Registrierungsnummer: 283258g
Postanschrift: Modecenterstraße 17 / Obj. 2 / 6. OG
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1110
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192 - 196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +431601490
Fax: +431711238891541
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2037147b-02e7-4fc1-9106-4840bf4b01b7 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2026 16:04:32 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 403735-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026