Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an diverse Abnahmestellen der Stadt Puchheim
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 104-273098
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 09123000 Erdgas
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Puchheim schreibt die Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas für Ihre 12 Liegenschaften für die Jahre 2022 - 2024 aus.
Der jährliche Bedarf an CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas der 1 RLM-Abnahmestelle und 11 SLP-Abnahmestellen beträgt in Summe ca. 3,5
GWh/a.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung Wert ohne MwSt.: 264 424,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
SLP Abnahmestellen der Stadt Puchheim (11 Abnahmestellen)
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:
Stadt Puchheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von CO2-neutralem zertifiziertem Erdgas an 11 SLP-Abnahmestellen der Stadt Puchheim.
Der Jahresbedarf der 11 SLP-Abnahmestellen liegt bei ca. 2,0 GWh/a.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preiskonstante K / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
RLM Abnahmestellen der Stadt Puchheim (1 Abnahmestelle)
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:
Stadt Puchheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von CO2-zertifiziertem neutralem Erdgas an 1 RLM-Abnahmestelle der Stadt Puchheim.
Der Jahresbedarf der RLM-Abnahmestelle liegt bei ca. 1,5 GWh/a.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preiskonstante K / Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 104-273098
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
SLP Abnahmestellen der Stadt Puchheim (11 Abnahmestellen)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses 02/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: KommEnergie GmbH
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
-den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 04/08/2021