Pandemiebedingt waren aufgrund erheblichen Mehraufwendungen durch zusätzlichen Leistungen, im Zuge der Umsetzung von Arbeiten für Home-Office, Etablierung Videokonferenzen und Videosprechstunden sowie für die Beschaffung und die Inbetriebnahme von zusätzlichen Hard- und Software-Komponenten keine Kapazitäten für eine Neuausschreibung der Leistung vorhanden.
Durch die Erweiterung der Arbeitsaufgaben und des Betreuungsaufwandes für den GB IT, zusätzliche Umzüge oder Zusammenlegung von Stationen, bei einem hohen Krankenstand der eigenen Mitarbeiter und dem Ausfall des für das Outputmanagement zuständigen Mitarbeiters war die Vorbereitung einer Neugabe der Leistungen zum "manged print service" nicht umsetzbar. Eine Beschaffung über eine zentrale Beschaffungsstelle - Beteiligung am Vergabeverfahren "Rahmenvertrag Drucktechnik" der GM.SH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR) war nach Prüfung nicht möglich, da nicht zielführend.
Aus diesen Gründen ist eine Verlängerung des bestehenden Systemvertrags mit der Firma CHG (Kennung UKJ: IT 121-16; Kennung CHG: 1803107926) alternativlos und zwingend notwendig, bedingt durch die o.g. Umstände, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt dabei unverändert.