405033-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Österreich – Betankung von Fahrzeugen – Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
OJ S 112/2026 12/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen - Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
E-MailKanzlei@schramm-oehler.at
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
BeschreibungErweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Brennerpass um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Innsbruck (AT332)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Brennerpass
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2042
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0002
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Hornstein um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Nordburgenland (AT112)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Hornstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
LosLOT-0003
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
BeschreibungErweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Schwechat um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Wiener Umland/Südteil (AT127)
LandÖsterreich
Zusätzliche InformationenRaststation Schwechat
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit31/12/2038
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation Brennerpass wurde zwischen der BrennerRast GmbH und ASFINAG am 28.11/09.12.2008, mit den hier relevanten Nachträgen vom 13.12/22.12.2010 (1. Nachtrag) und 03.04./04.04.2012 (2. Nachtrag) ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit dem Baurechtsvertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten, multifunktionalen Raststation auf der A13 Brenner Autobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die BrennerRast GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation Hornstein wurde zwischen der Raststation A3 GmbH und ASFINAG am 16./20.11.2009 eine Vereinbarung zum Abschluss eines Baurechtsvertrags und am 22./30.04.2010 ein 1. Nachtrag dazu abgeschlossen, der mit Vereinbarung betreffend Kostentragung der baulichen und betrieblichen Erhaltung infolge der Erweiterung von LKW-Stellflächen an der Raststation Hornstein vom 05.05./03.06.2014 abgeändert wurde. Der finale Baurechtsvertrag wurde schließlich am 03.06./03.07.2014 abgeschlossen. Mit dem Baurechtsvertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten, multifunktionalen Raststation auf der A3 Südostautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die Raststation A3 GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeBedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige BegründungFür die Raststation Schwechat wurde zwischen der A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH und ASFINAG am 29.06.2005, mit den hier relevanten Nachträgen vom selben Tag (1. Nachtrag) und 18./31.08.2010 (2. Nachtrag) ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit dem Baurechtsvertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten, multifunktionalen Raststation auf der S1 Wiener Außenring Schnellstraße eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBrennerRast GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
Datum der Auswahl des Gewinners10/06/2026
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungRaststation A3 GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
Datum der Auswahl des Gewinners10/06/2026
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungA-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
TitelErweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
Datum der Auswahl des Gewinners10/06/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAutobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer92191a
PostanschriftSchnirchgasse 17
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
KontaktpersonSchramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
E-MailKanzlei@schramm-oehler.at
Telefon+4314097609
Fax+431409760930
Internetadressehttps://www.asfinag.at/
Profil des Erwerbershttps://www.provia.at/bieterportal/Login?ReturnUrl=%2Fbieterportal%2F
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungBrennerRast GmbH
Registrierungsnummer313600b
PostanschriftDonau-City-Straße 9
StadtWien
Postleitzahl1220
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungRaststation A3 GmbH
Registrierungsnummer331319i
PostanschriftDonau-City-Straße 9
StadtWien
Postleitzahl1220
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungA-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH
Registrierungsnummer248445k
PostanschriftDonau-City-Straße 9
StadtWien
Postleitzahl1220
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle BezeichnungBundesverwaltungsgericht
PostanschriftErdbergstraße 192-196
StadtWien
Postleitzahl1030
Land, Gliederung (NUTS)Wien (AT130)
LandÖsterreich
E-Maileinlaufstelle@bvwg.gv.at
Telefon+431601490
Fax+431711238891541
Internetadressehttps://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungPublications Office of the European Union
RegistrierungsnummerPUBL
StadtLuxembourg
Postleitzahl2417
Land, Gliederung (NUTS)Luxembourg (LU000)
LandLuxemburg
E-Mailted@publications.europa.eu
Telefon+352 29291
Internetadressehttps://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung10780f37-e45d-420f-8923-75d806637faf  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung10/06/2026 15:58:13 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung405033-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe112/2026
Datum der Veröffentlichung12/06/2026