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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Konzessionen für E-Ladeinfrastruktur auf Raststationen
Beschreibung: Erweiterung der Konzessionsverträge für Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
Kennung des Verfahrens: 3ea42f43-1b61-4f78-975e-378f51cba697
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststationen der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
Beschreibung: Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Brennerpass um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Innsbruck (AT332)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststation Brennerpass
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2042
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
Beschreibung: Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Hornstein um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordburgenland (AT112)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststation Hornstein
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2040
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
Beschreibung: Erweiterung des Konzessionsvertrags für die Raststation Schwechat um die Errichtung und den Betrieb von E-Ladeinfrastruktur
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63712600 Betankung von Fahrzeugen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45223710 Bau von Autobahnraststätten, 45223720 Bau von Tankstellen, 65310000 Stromversorgung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Wiener Umland/Südteil (AT127)
Land: Österreich
Zusätzliche Informationen: Raststation Schwechat
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2038
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für die Raststation Brennerpass wurde zwischen der BrennerRast GmbH und ASFINAG am 28.11/09.12.2008, mit den hier relevanten Nachträgen vom 13.12/22.12.2010 (1. Nachtrag) und 03.04./04.04.2012 (2. Nachtrag) ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit dem Baurechtsvertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten, multifunktionalen Raststation auf der A13 Brenner Autobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die BrennerRast GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für die Raststation Hornstein wurde zwischen der Raststation A3 GmbH und ASFINAG am 16./20.11.2009 eine Vereinbarung zum Abschluss eines Baurechtsvertrags und am 22./30.04.2010 ein 1. Nachtrag dazu abgeschlossen, der mit Vereinbarung betreffend Kostentragung der baulichen und betrieblichen Erhaltung infolge der Erweiterung von LKW-Stellflächen an der Raststation Hornstein vom 05.05./03.06.2014 abgeändert wurde. Der finale Baurechtsvertrag wurde schließlich am 03.06./03.07.2014 abgeschlossen. Mit dem Baurechtsvertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten, multifunktionalen Raststation auf der A3 Südostautobahn eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die Raststation A3 GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen oder Dienstleistungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer
Sonstige Begründung: Für die Raststation Schwechat wurde zwischen der A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH und ASFINAG am 29.06.2005, mit den hier relevanten Nachträgen vom selben Tag (1. Nachtrag) und 18./31.08.2010 (2. Nachtrag) ein Baurechtsvertrag abgeschlossen. Mit dem Baurechtsvertrag wurde ein Baurecht zum Zweck der Errichtung, des Betriebs und der Erhaltung einer integrierten, multifunktionalen Raststation auf der S1 Wiener Außenring Schnellstraße eingeräumt. Zusätzlich soll auf dieser Raststation/Tankstelle E-Ladeinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Hierfür soll der bestehende Baurechtsvertrag um die Errichtung und Betrieb von E-Ladeinfrastruktur einschließlich dienender Nebentätigkeiten ergänzt werden. Umfasst sind Ladepunkte für PKW, Nutzfahrzeuge Klasse N1 und Schwerfahrzeuge der Klassen N2, N3 sowie M2 und M3. ASFINAG beabsichtigt diese zusätzlichen Leistungen an die A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH zu beauftragen (Zuschlagsentscheidung). 1. Der gegenständliche Vertrag ist ein Konzessionsvertrag. 2. Die Änderung des Vertrages gemäß § 108 Abs 3 Z 6 BVergGKonz 2018 ist möglich, weil: a. Die Änderung zur Erreichung des Zwecks des Raststationsvertrages erforderlich ist. Die Zurverfügungstellung von E-Ladeinfrastruktur ist erforderlich (und jedenfalls auch zweckmäßig) zur Erreichung des Zieles der Versorgung der Nutzer der Autobahnen und Schnellstraßen mit Treibstoffen und Rastmöglichkeiten. b. Die Umstände, welche die Änderung erforderlichen machen, waren für die ASFINAG nicht vorhersehbar. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages war die Erforderlichkeit von E-Ladestationen nicht vorhersehbar. Die Erforderlichkeit des Ausbaus der E-Ladeinfrastruktur war frühstens im Zeitraum zwischen Juni 2012 (dem Datum des Umsetzungsplans „Elektromobilität in und aus Österreich“ vom Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ)) und Oktober 2014 (Kundmachung der Richtlinie 2014/94/EG) gegeben. c. Der Gesamtcharakter des Vertrages wird nicht verändert. Die Einstufung als Konzession bleibt und auch die grundlegende Dienstleistung des Betriebes einer Tankstelle bleibt gleich – es wird lediglich ergänzt, dass die Konzessionäre eine zusätzliche Energiequelle zur Verfügung zu stellen haben. d. Es erfolgt keine Erhöhung des Gesamtwertes um mehr als 50 Prozent.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: BrennerRast GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Brennerpass
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/06/2026
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Raststation A3 GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Hornstein
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/06/2026
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
Titel: Erweiterung Konzessionsvertrag Raststation Schwechat
Datum der Auswahl des Gewinners: 10/06/2026
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Registrierungsnummer: 92191a
Postanschrift: Schnirchgasse 17
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Kontaktperson: Schramm Öhler Rechtsanwälte GmbH
Telefon: +4314097609
Fax: +431409760930
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: BrennerRast GmbH
Registrierungsnummer: 313600b
Postanschrift: Donau-City-Straße 9
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1220
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Raststation A3 GmbH
Registrierungsnummer: 331319i
Postanschrift: Donau-City-Straße 9
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1220
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0002
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: A-WAY Infrastrukturprojektentwicklungs- und -betriebs GmbH
Registrierungsnummer: 248445k
Postanschrift: Donau-City-Straße 9
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1220
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0003
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Bundesverwaltungsgericht
Postanschrift: Erdbergstraße 192-196
Stadt: Wien
Postleitzahl: 1030
Land, Gliederung (NUTS): Wien (AT130)
Land: Österreich
Telefon: +431601490
Fax: +431711238891541
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10780f37-e45d-420f-8923-75d806637faf - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/06/2026 15:58:13 (UTC+00:00) Westeuropäische Zeit, GMT
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 405033-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 112/2026
Datum der Veröffentlichung: 12/06/2026