Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Gütersloh und die Stadt Rheda - Wiedenbrück beabsichtigen die K 1Hauptstraße in Rheda- Wiedenbrück, z wischen der L 5 68 Gütersloher Straße unddem Knotenpunkt „ Kaiserforst“ / „ Ellendorfstraße “ auf einer Gesamtstrecke vonrund 4.000 m umzubauen. Für die Umgestaltung der K 1 Hauptstraße sindinsgesamt 7 Bauabschnitte vorgesehen .In einem ersten Bauabschnitt soll die K 1 Hauptstraße, z wischen der Straße„ Emsweg“ und dem Knotenpunkt „ L 7 91 Nordring / L7 91 Westring “ umgestaltenwerden. Die Baustrecke beträgt rund 890 m .
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 081-243552
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahrens wird nach § 17 EU Absatz 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend geändert werden. Die Vergabestelle hat festgestellt, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2023 die „Ersatzbaustoffverordnung“ zwingend anzuwenden ist. Die zukünftig zwingende Anwendung der Regelungen der EBV führt dazu, dass das den Vergabeunterlagen beigefügte Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH vom 05.08.2021 grundlegend überarbeitet oder sogar neu erstellt werden muss. Ferner müssen eine große Anzahl von Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses geändert werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 30/06/2023