405039-2023 - ErgebnisDeutschland-Gütersloh: Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
OJ S 127/2023 05/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Gütersloh
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: Submission@kreis-guetersloh.de
Telefon: +49 5241-851912
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
11309 K1 Ausbau der Hauptstraße in Rheda-Wiedenbrück - 1. Bauabschnitt
Referenznummer der Bekanntmachung: 4.4.3-23-T-11309
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
K1 Ausbau der Hauptstraße in Rheda-Wiedenbrück - 1. Bauabschnitt
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44113000 Straßenbaumaterialien
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Gütersloh und die Stadt Rheda - Wiedenbrück beabsichtigen die K 1Hauptstraße in Rheda- Wiedenbrück, z wischen der L 5 68 Gütersloher Straße unddem Knotenpunkt „ Kaiserforst“ / „ Ellendorfstraße “ auf einer Gesamtstrecke vonrund 4.000 m umzubauen. Für die Umgestaltung der K 1 Hauptstraße sindinsgesamt 7 Bauabschnitte vorgesehen .In einem ersten Bauabschnitt soll die K 1 Hauptstraße, z wischen der Straße„ Emsweg“ und dem Knotenpunkt „ L 7 91 Nordring / L7 91 Westring “ umgestaltenwerden. Die Baustrecke beträgt rund 890 m .
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 081-243552
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Vergabeverfahrens wird nach § 17 EU Absatz 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend geändert werden. Die Vergabestelle hat festgestellt, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2023 die „Ersatzbaustoffverordnung“ zwingend anzuwenden ist. Die zukünftig zwingende Anwendung der Regelungen der EBV führt dazu, dass das den Vergabeunterlagen beigefügte Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH vom 05.08.2021 grundlegend überarbeitet oder sogar neu erstellt werden muss. Ferner müssen eine große Anzahl von Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses geändert werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: brms@brms.nrw.de
Telefon: +49 2514113607
Fax: +49 2514112165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2023