405067-2021 - ErgebnisDeutschland-Potsdam: Marketing
OJ S 152/2021 09/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fortführung Marketingkampagne "MEHR ZUKUNFT Potsdam und Potsdam-Mittelmark" im Cluster Gesundheitswirtschaft 2021-2024
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-402-79-21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79342000 Marketing
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Dieses Kooperationsvorhaben wird über das Förderprogramm "GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur" im Rahmen des Förderbausteins "Regionalbudgets" durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für drei Jahre öffentlich gefördert.
Erarbeitung eines strategisch-konzeptionellen Gesamtmarketingkonzeptes und Weiterentwicklung der digitalen Kampagne mit den Kernzielen
- Steigerung der überregionalen Sichtbarkeit der Gesundheitsregion Potsdam und Potsdam-Mittelmark
- Steigerung der Vernetzung der verschiedenen Akteure der Gesundheitswirtschaft in der Region Potsdam und Potsdam-Mittelmark
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Unter Berücksichtigung des bisherigen Kampagnenkonzeptes, der Erfahrungen der Projektpartner sowie der im Folgenden beschriebenen Leistungsbestandteilen (5.2 bis 5.6 der Leistungsbeschreibung (LB) der Marketingkampagne:
5.2 der LB: Weiterentwicklung der digitalen Kampagne
5.3 der LB: Überregionale Sichtbarkeit der Gesundheitswirtschaft der Region
5.4 der LB: Steigerung der Vernetzung der verschiedenen Akteure in der Region
5.5 der LB: Regionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
5.6 der LB: Koordination und Organisation der Steuerungsrunden
soll ein neuer strategisch-konzeptioneller Orientierungsrahmen zur Fortführung der Kampagne als ein Gesamtmarketingkonzept für die dreijährige Projektfortsetzung geschaffen werden. Die strategische Ausrichtung der Marketingkampagne auf die beiden genannten Kernziele und deren Überführung in ein stimmiges Gesamtkonzept wird dabei erwartet. Dieses Konzept soll dabei deutliche Bezüge zur Region herstellen sowie die strategischen gesundheitswirtschaftlichen Alleinstellungs-merkmale analysieren und aufzeigen. Einzubinden sind dabei erkennbare Entwicklungen und Trends im Bereich der Gesundheitswirtschaft in der Region Potsdam/Potsdam-Mittelmark.
Aussagen zu den kommunikativen Schwerpunktsetzungen, Vorschläge zu den vorgesehenen Instrumenten sowie die Integration und Weiterentwicklung der bestehenden Kommunikations-kanäle sollen darin deutlich werden. Weiter soll das Gesamtkonzept vorgesehene Instrumente und Methoden zur Wirksamkeitsmessung der vorgeschlagenen Marketinginstrumente enthalten. Der Prozess der Erarbeitung des Konzeptes soll in enger Abstimmung mit den Wirtschaftsförderungen in der Landeshauptstadt Potsdam und im Landkreis Potsdam-Mittelmark erfolgen. Ebenso sollen bis zu 10 Vertreterinnen und Vertreter des regionalen Akteurs- und Unternehmensnetzwerkes in geeigneter Form einbezogen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 100 %
Preis - Gewichtung: 0 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die zweimalige Option einer Verlängerung des Vertrages um jeweils maximal 6 Monate. Diese Option ist von der Förderung unabhängig. Voraussetzung hierfür ist das schriftliche Einverständnis beider Vertragspartner.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Das Kriterium Qualität des Konzept setzt sich aus folgenden 6 Unterkritierien mit folgender Gewichtung zusammen:
1. Qualität des Zeit- und Ablaufplanes zu 10 %
2. Inhaltliche Schwerpunktsetzung zu 20 %
3. Inhaltliches Vorgehen zu 20 %
4. Marketinginstrumente und Zielerreichung zu 20 %
5. Wirkungsmessung zu 20 %
6. Kommunikation und Abstimmung zu 10 %
Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV wird eine Budgetausschreibung durchgeführt, weshalb der Preis bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nicht berücksichtigt wird. Da der
Finanzierung der Leistung ein Zuwendungsbescheid zugrunde liegt, wird durch den Auftraggeber ein Festpreis vorgegeben. Dieser Festpreis setzt sich wie folgt zusammen:
2021 80.000,00 brutto EUR
2022 100.000,00 brutto EUR
2023 100.000,00 brutto EUR
2024 27.000,00 brutto EUR.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 094-247347
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: 3pc GmbH Neue Kommunikation
Postanschrift: Prinzessinnenstr. 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10437
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 0,01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRFNF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/08/2021