Die Fa. HP hat zuletzt mit Schreiben vom 10.05.2021 bestätigt, dass der Support für Server- und Speichersysteme im Polizei-/ Sicherheitsumfeld ausschließlich von der Fa. selbst erbracht wird. Zudem bestätigt die Firma HP, dass auch im Rahmen einer Ausschreibung, außerhalb der von HP eingeräumten Konditionen, kein wirtschaftlicheres Angebot zu erwarten ist.
Es bleibt somit festzuhalten, dass die Anforderungen der Ausnah-meregelung des § 14 Absatz 4 Nr. 2 lit. b VgV vorliegend erfüllt sind und der Rahmenvertrag in einem Verhandlungsverfahren ohne Teil-nahmewettbewerb direkt mit der Fa. HP abgeschlossen werden kann.