405473-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
OJ S 127/2023 05/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail: eu-verfahrenscenter@wdr.de
Fax: +49 221220-5870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Crossmediale SNG-Fahrzeuge Verhandlungsverfahren
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-210-04
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Herstellung von fünf baugleichen x-medialen SNG Fahrzeugen.
Der Auftraggeber plant den Ersatz der bislang auf die Anforderungen aus den Bereichen Hörfunk und Fernsehen optimierten Fahrzeuge durch konzeptionell an die zunehmenden crossmedialen Anforderungen angepasste Fahrzeuge. Die stark zunehmenden programmlichen crossmedialen Anforderungen lassen sich mit den für die klassischen linearen Bereiche Radio bzw. Fernsehen zugeschnittenen Fahrzeuge nur in Teilen umsetzen. Die zunehmende Bedeutung der Online-Verbreitungswege erfordert bei der Konzeptionierung von Übertragungsfahrzeugen für die aktuelle Berichterstattung eine Neuausrichtung.
Alle zu beschaffenden Fahrzeuge folgen einem bedarfsorientierten Konzept, das alle aktuellen und zukünftigen crossmedialen Anforderungen des Programms bedient. Sie haben eine identische technische Ausstattung und damit ein einheitliches Bedienkonzept. Dadurch ist ein Aus-tausch von Personal zwischen den Bereichen kurzfristig möglich. Die Fahrzeuge sind autark und können flexibel für On-line, Radio und Fernsehen eingesetzt werden. Erreicht wird dies durch eine zukunftsorientierte und smarte technische Ausstattung, die in großen Teilen IT-basiert ist.
Die Möglichkeit, parallel crossmediale Produktionen auf einem Fahrzeug durchzuführen, erspart in vielen Fällen den Einsatz mehrerer Übertragungsfahrzeuge an einem Ort. Es ist u. a. möglich, zeitgleich einen Beitrag zu erstellen und eine Live-schalte für ein weiteres Medium durchzuführen. Ziel ist es verschiedene Medien teilweise parallel, aber mindestens im schnellen Wechsel, sukzessiv zu bedienen und dabei auf das gleiche Ausgangsmaterial zuzugreifen.
Die Anforderungen an die Produktionstechnik der Fahrzeuge ergeben sich aus dem breiten Einsatzspektrum. Die Technik muss sowohl für Aufzeichnungen, wie auch für Live-Sendungen geeignet sein.
Die Fahrzeuge müssen so geplant und gefertigt werden, dass sie einen stabilen und betriebssicheren 24-Stunden-Betrieb ermöglichen.
Jedes Übertragungsfahrzeug muss über die Möglichkeit verfügen, den Veranstaltungsort mit nur einem Glasfaser-Kombikabel anzubinden.
Der komplette Ausbau der Fahrzeuge muss unter Berücksichtigung aller gelten-den Vorschriften sowie den klimatischen und akustischen Vorgaben gefertigt werden. Auch die gesamte elektrische Versorgung der Fahrzeuge gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers.
Für das Vorhaben wird ein geeigneter Generalunternehmer zur Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation benötigt. Der Auftrags-umfang beinhaltet die komplette Lieferung, Integration, Konfiguration und Inbetriebnahme der neu zu beschaffenen und beigestellten Gerätschaften.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Herstellung von fünf baugleichen x-medialen SNG Fahrzeugen.
Der Auftraggeber plant den Ersatz der bislang auf die Anforderungen aus den Bereichen Hörfunk und Fernsehen optimierten Fahrzeuge durch konzeptionell an die zunehmenden crossmedialen Anforderungen angepasste Fahrzeuge. Die stark zunehmenden programmlichen crossmedialen Anforderungen lassen sich mit den für die klassischen linearen Bereiche Radio bzw. Fernsehen zugeschnittenen Fahrzeuge nur in Teilen umsetzen. Die zunehmende Bedeutung der Online-Verbreitungswege erfordert bei der Konzeptionierung von Übertragungsfahrzeugen für die aktuelle Berichterstattung eine Neuausrichtung.
Alle zu beschaffenden Fahrzeuge folgen einem bedarfsorientierten Konzept, das alle aktuellen und zukünftigen crossmedialen Anforderungen des Programms bedient. Sie haben eine identische technische Ausstattung und damit ein einheitliches Bedienkonzept. Dadurch ist ein Aus-tausch von Personal zwischen den Bereichen kurzfristig möglich. Die Fahrzeuge sind autark und können flexibel für On-line, Radio und Fernsehen eingesetzt werden. Erreicht wird dies durch eine zukunftsorientierte und smarte technische Ausstattung, die in großen Teilen IT-basiert ist.
Die Möglichkeit, parallel crossmediale Produktionen auf einem Fahrzeug durchzuführen, erspart in vielen Fällen den Einsatz mehrerer Übertragungsfahrzeuge an einem Ort. Es ist u. a. möglich, zeitgleich einen Beitrag zu erstellen und eine Live-schalte für ein weiteres Medium durchzuführen. Ziel ist es verschiedene Medien teilweise parallel, aber mindestens im schnellen Wechsel, sukzessiv zu bedienen und dabei auf das gleiche Ausgangsmaterial zuzugreifen.
Die Anforderungen an die Produktionstechnik der Fahrzeuge ergeben sich aus dem breiten Einsatzspektrum. Die Technik muss sowohl für Aufzeichnungen, wie auch für Live-Sendungen geeignet sein.
Die Fahrzeuge müssen so geplant und gefertigt werden, dass sie einen stabilen und betriebssicheren 24-Stunden-Betrieb ermöglichen.
Jedes Übertragungsfahrzeug muss über die Möglichkeit verfügen, den Veranstaltungsort mit nur einem Glasfaser-Kombikabel anzubinden.
Der komplette Ausbau der Fahrzeuge muss unter Berücksichtigung aller gelten-den Vorschriften sowie den klimatischen und akustischen Vorgaben gefertigt werden. Auch die gesamte elektrische Versorgung der Fahrzeuge gehört zum Lieferumfang des Auftragnehmers.
Für das Vorhaben wird ein geeigneter Generalunternehmer zur Planung, Projektierung, Installation, Inbetriebnahme und Dokumentation benötigt. Der Auftrags-umfang beinhaltet die komplette Lieferung, Integration, Konfiguration und Inbetriebnahme der neu zu beschaffenen und beigestellten Gerätschaften.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertungsmatrix / Gewichtung: 20%
Preis - Gewichtung: 80%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 169-476151
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZE 2022-210-04
Bezeichnung des Auftrags:
Crossmediale SNG-Fahrzeuge Verhandlungsverfahren
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Broadcast Solutions GmbH
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6GZN
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: die in Ziffer I.1) genannte Stelle
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: die in Ziffer I.1) genannte Stelle
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/06/2023