Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Zur Pos. 99.05.0010:
Gemäß HV wurde der AN nicht mit dem Rückbau der Restlänge des CU-Kabels F3732, welche sich durch
den Bau der Zwischeneinführung und partiellen Umverlegung ergab, beauftragt. Da diese Restlänge nicht
mehr in Betrieb ist, ist ein Rückbau erforderlich. Darüber hinaus wurde dies vom Abnahmeprüfer gefordert.
Pos. 99.05.0020:
Gleiches gilt für das Hilfskabel vom Altstellwerk „Gf“ zum ESTW, welches umgehend zurückgebaut wird,
sobald die Dienste für die OSE und den ZLV-BUS nicht mehr darüber laufen. Die Verlegung dieses Kabels
war bereits Thema des NA003.
Pos. 99.05.0030-0040:
Der Anschluss der Klimageräte im ESTW an das KEG wurde an niemanden beauftragt, ist jedoch zwingend
erforderlich für den Empfang von Meldungen an DBMAS. Weiterhin müssen die Klimageräte bei Brandalarm
abgeschaltet werden.
Hierzu kommt die OTDR-Messung nach Anschluss der Geräte.
Pos. 99.05.0050-0060:
Das Einbinden des FSD & FSE an den Überspannungsschutz wurde vom Abnahmeprüfer gefordert und
wurde aus diesem Grund zwingend erforderlich. Die hierzu gehörende Leistung wurde zuvor im HV nicht
beauftragt.
Pos. 99.06.0070-0090:
Änderung des Leistungsumfangs. Zuvor wurde ebenfalls die Lieferung beauftragt. Die entsprechenden
Positionen des HV werden dahingehend geändert, dass die Lieferung entfällt und nur der Einbau und
Anschluss der Schließzylinder für die Türen erfolgt.