405649-2020 - WettbewerbDeutschland-Stuttgart: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
OJ S 167/2020 28/08/2020
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Presselstr. 17
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffung Infrastruktur, Region Süd-West, FE.EI-SW-L
E-Mail: maximilian.herion@deutschebahn.com
Telefon: +49 71120927245
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung-1193960
I.3.
Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung-1193960
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Präqualifizierung zur Errichtung von elektronischen Stellwerken (ESTW) auf dem Anlagennetz der DB Netz AG
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34632200 Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Bundesweit und auf den Strecken der Deutschen Bahn AG im Ausland.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Präqualifizierung für elektronische Stellwerke (ESTW) des Anlagenbestandes der DB Netz AG
Beurteilung der Eignung von Lieferanten im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik für Modulvertrag für dieLeit- und Sicherungstechnik, zur Steuerung der Produktion, sowie strategisch Partnerschaft im Bereich Leit- undSicherungstechnik.
Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Strecken der DB im Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen. Es ist zu erwarten, dass der Wertumfang in etwa dem entspricht, in dem in den letzten Jahren Leistungen dieser Art vergeben wurden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte DauerDas Qualifizierungssystem wird verlängertFormalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Für bereits präqualifizierte Unternehmen besteht die Präqualifikation, gemäß Präqualifikationsurkunde, weiterhin.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Projektspezifisch – Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Lieferant/Entwickler von zugelassenen internationalen elektronischen Stellwerken (ESTW) und/oder durch dieDeutsche Bahn AG präqualifiziert für Lieferung / Entwicklung von ESTW, ESTW-R, ESZB, Fernsteuerung vonRelaisstellwerken (RSTW), RBC-ESTW, RBC-RSTW.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Eigungsfeststellung durch ein auf der Basis §48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Qualifizierungssystem. Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt ab sofort über SMaRT.
III.2.
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Für die Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 172-420922
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.2.
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifikationssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig. Qualifizierungen aus diesem Prüfsystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit. Aus dem aktuell bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben. Die Einrichtung der Unterlagen und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB) Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. §168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail, bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfantrages setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs.2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/08/2020