406018-2025 - Ergebnis
Deutschland – Gaschromatografen – Beschaffung eines Gaschromatographen GC-MS/MS Analysengerä
OJ S 119/2025 25/06/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
E-Mailvergabestelle@lwk.nrw.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBeschaffung eines Gaschromatographen GC-MS/MS Analysengerä
BeschreibungBeschafft werden soll ein Agilent 8890 Gaschromatograph mit Unterstützung von 2 Einlasssystemen und Agilent GC 8890 mit MSD-Interface und Backflushoption Inkl. GERSTEL-Kaltaufgabesystem KAS4C Injektor mit Peltierelementkühlung. Details sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens6c4ae116-e0af-4d52-a4b5-881ee22b96ee
Interne Kennung2025-036
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38432210 Gaschromatografen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNevinghoff 40  
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLUFA NRW Laborgebäude, Probenannahme Nevinghoff 40, 48147 Münster Ansprechpartner Patrick Bussmann Telefon 0251 2376 579
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXS7YDBYT0B1SS8G Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung. Auf das Formular 312_322 in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelBeschaffung eines Gaschromatographen GC-MS/MS Analysengerä
BeschreibungBeschafft werden soll ein Agilent 8890 Gaschromatograph mit Unterstützung von 2 Einlasssystemen und Agilent GC 8890 mit MSD-Interface und Backflushoption Inkl. GERSTEL-Kaltaufgabesystem KAS4C Injektor mit Peltierelementkühlung. Details sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung2025-036
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 38432210 Gaschromatografen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftNevinghoff 40  
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenLUFA NRW Laborgebäude, Probenannahme Nevinghoff 40, 48147 Münster Ansprechpartner Patrick Bussmann Telefon 0251 2376 579
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer Westfalen
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Westfalen
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungIm Rahmen der geplanten Beschaffung eines GC-MSMS-Systems wurde seitens der Fachexpertin für Labortechik der LUFA geprüft ob alternative Anbieter existieren, die die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Anforderungen erfüllen. Die Markterkundung hat gezeigt, dass kein alternativer Anbieter die geforderten technischen Anforderungen erfüllt, ohne unverhältnismäßig hohe Zusatzkosten oder betriebliche Nachteile zu verursachen. Aus diesem Grunde soll ein Verhandlungsverfahren mit nur einem Teilnehmer in die Wege geleitet werden. Siehe hierzu die Dokumentation der Markterkundung Der Auftrag kann wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden (§ 14 Abs. 4 Nr. 2c VgV). Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV).
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGERSTEL GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots1 - 361329
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelGERSTEL GmbH & Co. KG, 45473 Mülheim an der Ruhr
Datum des Vertragsabschlusses20/06/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
Bandbreite der Angebote
Wert des niedrigsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
Wert des höchsten zulässigen AngebotsNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungGem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Es ist nicht auszuschließen, dass die Veröffentlichung der Preise Rückschlüsse auf Kalkulationsgrundlagen des erfolgreichen Bieters zulässt und ihm daraus für zukünftige Ausschreibungen Wettbewerbsnachteile entstehen. Bei der Entscheidung gegen die Veröffentlichung bestimmter Angaben nach § 39 Abs. 2 VgV ist das Publizitätsgebot und das Geheimhaltungsinteresse des erfolgreichen Bieters abzuwägen. Hierbei kommt dem Geheimhaltungsinteresse ein Vorrang zu. Entsprechend sieht sich der AG an der Veröffentlichung der Preise gehindert.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Registrierungsnummer05515-10003-59
PostanschriftNevinghoff 40
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabestelle@lwk.nrw.de
Telefon+49 2512376-352
Fax+49 2512376-19859
Internetadressehttp://www.landwirtschaftskammer.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer05515-03004-07
PostanschriftAlbrecht-Thaer-Straße 9
StadtMünster
Postleitzahl48147
Land, Gliederung (NUTS)Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle der Vergabekammer
E-Mailvergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon+49 2514112165
Internetadressehttps://www.bezreg-muenster.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGERSTEL GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHRA 8846 Duisburg
PostanschriftEberhard-Gerstel-Platz 1
StadtMülheim an der Ruhr
Postleitzahl45473
Land, Gliederung (NUTS)Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt (DEA16)
LandDeutschland
E-Mailinfo@gerstel.de
Telefon+49 208765030
Fax+49 2087650333
Internetadressehttp://www.gerstel.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung05e02123-f539-437a-870f-61d61f0c3a04  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/06/2025 12:10:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung406018-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe119/2025
Datum der Veröffentlichung25/06/2025