Das Sequenziergerät Sequel IIe verfügt über einen technologischen Standard, welcher sehr speziellen Ansprüchen entsprechen muss. Diese Technologie ist weltweit durch diverse Patente geschützt ist, wodurch das Sequenziergerät über entsprechende Alleinstellungsmerkmale verfügt. Im Institut wird bereits ein weiteres Sequenziergerät der Firma PacBio genutzt, sodass bei der Anwendung auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann und ein weiterhin optimaler Arbeitsablauf ermöglich wird. Zukünftige Aufträge sind außerdem auf diese Sequenziertechnik ausgelegt, weswegen andere Geräte nicht genutzt werden können. Der Sequenzierer wird daher den hohen Anforderungen des MPIPZ gerecht, da so der optimale Ablauf des wissenschaftlichen Arbeitens erhalten bleibt. Die ausführliche wissenschaftliche Begründung unterstreicht diesen Aspekt und betont noch einmal den hohen Qualitätsstandard, welcher im im MPIPZ gefordert wird. Der Sequenzierer wurde bereits geleast, da zum Zeitpunkt des Leasings nicht feststand, ob die Abteilung auch in Zukunft ihre Arbeit über das Jahr 2021 fortführt. Die Kalkulation hat ergeben, dass das Leasing zu diesem Zeitpunkt ökonomisch sinnvoller gewesen ist, weswegen das Gerät damals nicht gekauft wurde. Die Abteilung führt Ihre Arbeit jedoch weiter, weswegen das Gerät nun gekauft wird, da zukünftige Arbeiten den Gebrauch dieses Sequenzieres erfordern. Daher ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach §14 IV Nr. 2c + 4VgV im vorliegenden Fall alternativlos.