406227-2022 - ErgebnisDeutschland-Köln: Analysegeräte
OJ S 142/2022 26/07/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung von Wissenschaften e.V. (Max-Planck-Institut für Pflanzenzüchtungsforschung)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lukas Scholz
E-Mail: lscholz@mpipz.mpg.de
Telefon: +221 50620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpipz.mpg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kauf eines Sequenziergerätes
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38432000 Analysegeräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Kauf eines Sequenziergerätes Sequel IIe von PacificBiosciences und Abschluss des dazugehörigen Wartungsvertrages
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 290 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Kauf eines Sequenziergerätes Sequel IIe von PacificBiosciences und Abschluss des dazugehörigen Wartungsvertrages
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt
Erläuterung:
Das Sequenziergerät Sequel IIe verfügt über einen technologischen Standard, welcher sehr speziellen Ansprüchen entsprechen muss. Diese Technologie ist weltweit durch diverse Patente geschützt ist, wodurch das Sequenziergerät über entsprechende Alleinstellungsmerkmale verfügt. Im Institut wird bereits ein weiteres Sequenziergerät der Firma PacBio genutzt, sodass bei der Anwendung auf Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann und ein weiterhin optimaler Arbeitsablauf ermöglich wird. Zukünftige Aufträge sind außerdem auf diese Sequenziertechnik ausgelegt, weswegen andere Geräte nicht genutzt werden können. Der Sequenzierer wird daher den hohen Anforderungen des MPIPZ gerecht, da so der optimale Ablauf des wissenschaftlichen Arbeitens erhalten bleibt. Die ausführliche wissenschaftliche Begründung unterstreicht diesen Aspekt und betont noch einmal den hohen Qualitätsstandard, welcher im im MPIPZ gefordert wird. Der Sequenzierer wurde bereits geleast, da zum Zeitpunkt des Leasings nicht feststand, ob die Abteilung auch in Zukunft ihre Arbeit über das Jahr 2021 fortführt. Die Kalkulation hat ergeben, dass das Leasing zu diesem Zeitpunkt ökonomisch sinnvoller gewesen ist, weswegen das Gerät damals nicht gekauft wurde. Die Abteilung führt Ihre Arbeit jedoch weiter, weswegen das Gerät nun gekauft wird, da zukünftige Arbeiten den Gebrauch dieses Sequenzieres erfordern. Daher ist die Vergabe des Auftrages im Wege eines Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung nach §14 IV Nr. 2c + 4VgV im vorliegenden Fall alternativlos.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
30/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Pacific Biosciences of California Inc.
Ort: Menlo Park
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 94025
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 290 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern; Bergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zuwollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
soweit derAntrag erst nach Zuschlagserteilung zugestelltwird (§ 134 Abs.2 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 10Tage nach Absendung (per Fax oder aufelektronischem Weg) der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§134 Abs.2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachtenVergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße
aus der Bekanntmachung oderden Vergabeunterlagen erkennbarsind – bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/07/2022