Zusätzliche Angaben
Die Wertung der Kriterien gemäß II.2.5) erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter
http://www.cio.bund.de). Für die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes wird das Leistungs-Preis-Verhältnis herangezogen. Es wird jeweils der Quotient
aus Leistungspunkten und Preis berechnet. Die so ermittelte Kennzahl wird mit dem Skalierungsfaktor 100000.00 multipliziert. Das Angebot mit dem höchsten Ergebnis wird als das wirtschaftlichste angesehen; bei mehreren Angeboten mit absolut gleichen Ergebnissen erhält das preisgünstigste den Zuschlag.
Summe der Gewichtungspunkte (GP): 187 Gewichtungspunkte (GP)
Die Leistungspunkte werden wie folgt ermittelt:
Für die Kriterien B1 - B7 werden Bewertungspunkte von 0 bis 10 vergeben. Die Bewertungspunkte für jedes Kriterium werden mit den jeweiligen Gewichtungspunkten (GP) des Kriteriums multipliziert. Daraus ergeben sich die Leistungspunkte des jeweiligen Kriteriums. Durch die Addition der erreichten Leistungspunkte je Kriterium wird die Gesamtzahl an Leistungspunkten für das Angebot errechnet. Maximal können 1.870 Leistungspunkte erreicht werden (187 GP x max. 10 Bewertungspunkte je Kriterium).
Punktevergabe für die einzelnen Kriterien:
KHG A - Für die Erfüllung sämtlicher Forderungen der Leistungsbeschreibung (Mindestanforderungen) erhält das Angebot 10 Bewertungspunkte. Sobald eine oder mehrere Forderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt werden, wird das Angebot mit 0 Punkten bewertet und vom Wettbewerb ausgeschlossen.
KHG B - Bewertet werden der kombinierte Kraftstoffverbrauch und die kombinierten Kohlendioxid-Emissionen des angebotenen Basisfahrzeuges. Der jeweils niedrigste Wert erhält 10 Bewertungspunkte. Die Bewertungspunkte der weiteren Angebote werden anhand der angegbenen Werte prozentual abgestuft.
KHG C - Bewertet wird die rein elektische Reichweite ohne Zuhilfenahme des Verbrennungsmotors gemäß WLTP-Prüfverfahren. Die größte Reichweite erhält jeweils 10 Bewertungspunkte. Die Bewertungspunkte der weiteren Angebote werden anhand der angegbenen Werte prozentual abgestuft.
KHG D - Bewertet wird, ob bzw. in welcher Höhe Überführungs- und Rückgabekosten pro Einzelabruf berechnet werden. Die Punktevergabe für die 3 Kriterien erfolgt gemäß dem nachfolgenden Schema:
- keine Kosten: 10 Bewertungspunkte
- Kosten bis 200 Euro: 8 Bewertungspunkte
- Kosten bis 400 Euro: 6 Bewertungspunkte
- Kosten bis 600 Euro: 4 Bewertungspunkte
- Kosten bis 800 Euro: 2 Bewertungspunkte
- Kosten von mehr als 800 Euro: 0 Bewertungspunkte
(die benannten Euro-Werte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer)
KHG E
A8 - Bewertet wird, ob das angebotene Fahrzeug mindestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung abrufbar sein wird. Erfolgt in diesem Zeitraum ein Modellwechsel oder Facelifting muss der Bieter bzw. der spätere Auftragnehmer sicherstellen, dass das jeweilige Nachfolge-Fahrzeug zu den Konditionen der Anlage 1 der Rahmenvereinbarung weiterhin verfügbar ist. Kann der Bieter dies nicht gewährleisten, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
A9 - Bewertet wird, ob mindestens 5 autorisierte Servicestellen (Vertragsniederlassungen) für Inspektionen und Reparaturen in Mecklenburg-Vorpommern verfügbar sind. Ist dies nicht der Fall, erfolgt der Ausschluss des Angebotes.
Beispielrechnung für Leistungspunkte bei dem Kriterium B2:
Beim Kriterium B2 erhält ein Angebot 10 Bewertungspunkte.
Multipliziert mit den Gewichtungspunkten von B2 (25 GP) ergeben sich für das Kriterium 250 Leistungspunkte.
Beispielrechnung für Leistungs-Kosten Berechnung:
Die Addition der einzelnen Leistungspunkte ergibt für ein Angebot insgesamt 1.000 Leistungspunkte.
Die Kosten des Angebotes liegen bei 46.000,00 Euro.
1.000 : 46.000,00 = 0,021739130 (Leistung : Kosten)
Skalierung mit 100.000 ergibt: 2173,913
Gerundet auf zwei Kommastellen: 2173,91 Punkte
Das Angebot würde daher mit 2173,91 Punkten bewertet.