406933-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Essen: Arzneimittel
OJ S 153/2021 10/08/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: spectrumk GmbH
Ort: Essen
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
E-Mail: open-house@spectrumK.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenkassen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Vertrages zur Lieferung von Arzneimittel zur Behandlung von Gerinnungsstörungen in der Zeit vom 01.09.2021 bis max. zum 31.08.2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c Abs. 1 zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.09.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Feiba®, Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII-Inhibitor Bypass Aktivität
Advate®, Octocog alfa
Recombinate®, Octocog alfa
Immunate®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human) | Von Wille-brand-Faktor
Immunine®, Blutgerinnungsfaktor IX (human)
Immuseven®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
Rixubis®, Nonacog gamma
Veyvondi®, Vonicog alfa
Adynovi®, Rurioctocog alfa pegol
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 bzw. § 130 c Abs. 1 zu den unten stehenden Präparaten. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 01.09.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Feiba®, Human-Plasmaproteine mit Faktor VIII-Inhibitor Bypass Aktivität
Advate®, Octocog alfa
Recombinate®, Octocog alfa
Immunate®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human) | Von Wille-brand-Faktor
Immunine®, Blutgerinnungsfaktor IX (human)
Immuseven®, Blutgerinnungsfaktor VIII (human)
Rixubis®, Nonacog gamma
Veyvondi®, Vonicog alfa
Adynovi®, Rurioctocog alfa pegol
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Aufgrund der Besonderheit von Arzneimitteln zur Behandlung von Gerinnungsstörungen und zur SIcherstellung der Versorgung von Versicherten wird dieser Vertrag mit dem Originalanbieter geschlossen.
Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
04/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Takeda GmbH Jägerstr. 27 - 10117 Berlin
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.
Der unter II.1.7 und V.2.4 angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.
Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
BKK EWE
BKK RWE
BIG Direkt Gesund
BKK Herkules
BKK Ernst & Young
BKK exklusiv
energie-BKK
BKK 24
BKK Stadt Augsburg
BKK Technoform
BKK Werra-Meissner
BKK VDN
BKK Pfalz
BKK Wirtschaft & Finanzen
BKK VerbundPlus
Siemag BKK
BKK B.Braun Aesculap
BKK Miele
BKK ProVita
Debeka BKK
BKK Linde
BKK Melitta plus
BKK Public
BKK Salzgitter
BKK TUI
BKK SCHEUFELEN
BKK Textilgruppe Hof
Continentale BKK
BKK Rieker.Ricosta.Weisser
BKK EUREGIO
BKK MAHLE
WMF BKK
pronova BKK
R+V Betriebskrankenkasse
BKK Würth
BKK MOBIL OIL
BKK ZF & Partner
Bosch BKK
BKK VBU
SVLFG
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/08/2021